ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXY
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Partei
VornameNamejaneinw.n.AntwortAntwort II
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CDUPeterBleser1Vielen herzlichen Dank für Ihre Mail zur Verankerung von Grundrechten für Kinder im Grundgesetz. Gerne erläutere ich Ihnen meine Position in dieser Angelegenheit.

Ich teile die Ansicht und Argumentation führender Verfassungsrechtler, nach der Artikel 1 des Grundgesetzes auch aktuell schon die Grundrechte von Kindern als Menschen verfassungsrechtlich lückenlos abdeckt. Die mögliche Konsequenz, Rechte von Erziehungsberechtigten zu beschneiden, halte ich für gefährlich. In speziellen Ausnahmefällen der Verwahrlosung (Art. 6 Abs. 3 GG) ist ein staatlicher Eingriff gegenüber Erziehungsberechtigten bereits jetzt möglich. Es besteht von staatlicher Seite also auch schon nach jetziger Rechtsgrundlage die Möglichkeit, Kinder in Härtefällen besonders zu schützen.

Unser Grundgesetz sollte zwischen Menschen verschiedenen Alters keine Ungleichbehandlung vorsehen, genauso wie es keinen Unterschied bei Menschen verschiedener Abstammung, Religion, Sexualität, politischer Orientierung sowie verschiedenen Geschlechts vorsieht. Idealerweise sollten gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle gelten.

Wie Sie sehen, teile ich Ihre Ansicht und werde daher bei einer möglichen Abstimmung im Bundestag gegen eine Grundgesetzänderung stimmen.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUCarstenBrodesser1Haben Sie vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Schreiben zur Debatte um die Kinderrechte im Deutschen Bundestag an mich herangetreten sind.

Ihre Anmerkungen zur Debatte, die am vergangenen Donnerstag im Deutschen Bundestag geführt wurde, kann ich voll unterstützen. In meinen Augen benötigen wir in Deutschland keine zusätzlichen Kinderrechte in unserem Grundgesetz. Durch unsere Verfassung sind alle Menschen – ob jung oder alt – gleichermaßen geschützt. Das Grundgesetz, welches vor kurzem erst seinen 70. Geburtstag feierte, ist eine sehr kluge und besonnene Rechtsprechung, an die wir nicht in jedem Fall unnötig Hand anlegen sollten. Es sollte vielmehr unsere Aufgabe sein, Familien weiter zu schützen und sie zu unterstützen um dadurch die Kinderrechte in Deutschland zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUAxel E.Fischer1Vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz".

Für mich steht das in Art. 6 GG garantierte Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder im Mittelpunkt meiner Überlegungen. Dieses Recht, das die Familie als kleinste Einheit unserer Gesellschaft schützt, ist vor allem auch ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat möchte ich bewahren.

Ich werde die Diskussionen zum Thema mit meinen Kollegen in den kommenden Wochen in diesem Sinne führen und mich entsprechend einsetzen. Einer Grundrechtsänderung zur Aushebelung des langfristig bewährten und gewachsenen sensiblen Verhältnisses zwischen Staat und Familien werde ich nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUThorstenFrei1Sicherlich haben Sie meine Rede zur heutigen Debatte im Grundgesetz und festgestellt, dass sich unsere Ansichten zum Thema decken. Auch ich sehe keine Schutz- oder Regelungslücke im Grundgesetz. Die beste Form des Schutzes von Kindern ist die Stärkung und Förderung unserer Familien. Dafür werde ich mich auch zukünftig im Bundestag einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Mail zur Diskussion über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und Ihre darin formulieren Gedanken.

Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir einen Kompromiss eingehen müssen. Dennoch bringt uns Symbolpolitik bei diesem sensiblen Thema nicht weiter. Auch ich sehe keine Schutz- oder Regelungslücke im Grundgesetz. Die nunmehr vorliegenden Empfehlungen werden wir dahingehend prüfen, ob die von der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Kinderrechte ins Grundgesetz" vorgeschlagenen Formulierungen die Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen. Darüber hinausgehende Ansätze werden wir nicht mittragen. Es bleibt aber zunächst abzuwarten, für welche Variante aus den Vorschlägen der Expertenarbeitsgruppe sich die Bundesjustizministerin bei der Formulierung des Referentenentwurfs letztlich entscheiden wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass Kinder bereits jetzt Grundrechtsträger sind. Bei diesem für alle Familien in Deutschland sensiblen Thema sind die nächsten Schritte mit aller Sorgfalt anzugehen und es ist genau darauf zu achten, dass wir ein bewährtes
System - welches die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Kind, Eltern und Staat in Einklang bringt - nicht zum Nachteil der Eltern in Richtung des Staates verschieben.

In dem Abschlussbericht sehen wir als Unionsfraktion keine Vorgaben für das parlamentarische Verfahren. Wir werden auch andere eigene Überlegungen aufgreifen und prüfen.

Mit besten Grüßen
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CDUManfredGrund1Da bin ich an Ihrer Seite! Hochachtungsvoll
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CDUHans-JürgenIrmer1Für Ihre E-Mail besten Dank. Sie haben aus meiner Sicht recht, wenn Sie davor warnen, dass der Staat zu viele Zugriffsmöglichkeiten auf das Elternrecht hat und damit – überspitzt formuliert – einen Beitrag zur Verstaatlichung der Erziehung leistet.
Aus meinen grundsätzlichen Überzeugungen mache ich keinen Hehl. Deshalb halte ich eine Grundgesetzänderung für völlig entbehrlich, zumal Kinder unter dem gleichen Schutz des Grundgesetzes stehen wie alle anderen Menschen auch. Ich halte das für völlig ausreichend.
Freundliche Grüße
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CDUJensKoeppen1Gern übermittle ich Ihnen den Sachstand und meine persönliche Einschätzung zu dem von Ihnen angesprochenen Thema.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen und deren Schutz sind für mich und meine Bundestagskollegen der CDU/CSU Fraktion grundsätzlich ein sehr wichtiges Anliegen. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Daher ist ihre Förderung und ihr Schutz ein erklärtes Ziel unserer Politik - das gilt national und international.

Eine Erweiterung des Grundgesetzes um einen neuen Grundgesetzartikel »Kinderrechte« halte ich jedoch weder für sinnvoll noch für notwendig. Alle Menschen beziehen ihren grundrechtlichen Schutz aus der Menschenwürde, was Artikel 1 des Grundgesetzes beinhaltet. Die Menschenrechte gelten für alle und sind für alle gleich - für Erwachsene wie auch für Kinder. Ein spezielles Recht von Kindern auf Fürsorge, Erziehung und Bildung ergibt sich zusätzlich aus Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz, verbunden mit der Verpflichtung des Staates, den Kindern diese besonderen Rechte zu garantieren. Ein zusätzlicher Artikel "Kinderrechte" würde nicht über den schon bestehenden Rechtsschutz hinausgreifen und hätte eine rein symbolische Bedeutung. Solch eine rein symbolische Gesetzgebung ist in jedem Fall abzulehnen.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
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CDUMarkusKoob1Haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.

Ich bin ebenfalls kein Befürworter der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Meiner Auffassung nach ist der Artikel 6 GG schon heute sehr ausgewogen zwischen elterlichen Pflichten und Rechten, dem Schutz der Familie (inklusiver der Kinder) und der staatlichen Verantwortung. Artikel 6 garantiert den besonderen Schutz im Rahmen der der Familie. Durch eine Reform sollte nicht das gut abstrahierte Verhältnis zwischen Familie, Staat und Kind nicht durcheinander gebracht werden. An erster Stelle steht die Aufgabe, die Familie zu stärken und die Eltern zu befähigen, ihren Aufgaben nachzukommen. Der Staat nimmt dabei lediglich eine Wächterposition ein. Der Staat greift nur ein, wenn das Kind gefährdet ist. Er leistet auch lediglich Selbsthilfe, sodass die Eltern möglichst schnell wieder ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden.

Wir neigen in der politischen Debatte oftmals dazu, zu schnell Grundgesetzänderungen ins Auge zu fassen und das Grundgesetz mit Details zu überfrachten, wofür die Verfassung unseres Landes nicht gedacht ist. Das Grundgesetz sollte keine Gesinnungspolitik zum Inhalt haben. In meiner Funktion als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend meiner Fraktion in der letzten Wahlperiode hatte ich in meiner Rede zu diesem Thema meinen Standpunkt bereits deutlich gemacht. Ich unterstütze die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz nicht. Nicht jede gesellschaftliche Gruppe müsse explizit im Grundgesetz genannt sein, um nachzuweisen, dass das Grundgesetz auch für sie gelte. Diese Meinung vertrete ich auch heute noch.

Jetzt kann man sich als Bürger zurecht fragen, warum CDU/CSU eine solche Entscheidung in das eigene Wahlprogramm aufgenommen haben und nun gemeinsam mit der SPD umsetzen wollen, nachdem die Union dieses Vorhaben jahrelang verhindert hat. Einfach gesagt, liegt es daran, dass sich die Mehrheitsverhältnisse zu diesem Thema vor allem innerhalb der CSU verschoben haben. Das muss ich erst einmal so zur Kenntnis nehmen. Der Koalitionsvertrag sieht vor allem erst einmal die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vor, damit ggf. mit der Aufnahme verbundene Fragestellungen nach Definitionen (zum Beispiel von Kindern) und Auswirkungen auf die Rechtspraxis definiert werden. Diese Arbeitsgruppe hat inzwischen ihre Beratungen beendet. Nun soll das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bis Ende des Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Erst dann wird das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren begonnen werden.

Und auch wenn die CDU auf Initiative der CSU die Kinderrechte ins Wahlprogramm aufgenommen hat, so bin ich nach Rücksprache mit der zuständigen Arbeitsgruppe für Familie, Senioren, Frauen und Jugend meiner Fraktion, die sich ebenfalls mit zahlreichen Experten ausgetauscht hat, skeptisch, dass die Mehrheit meiner Fraktion die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz mittragen würde, wenn daraus zahlreiche rechtliche Folgewirkungen wie die Absenkung des Wahlalters oder Auswirkungen auf religiöse Bräuche (Beschneidung), etc. resultieren würden. Dies hielte ich für nahezu ausgeschlossen. Denn Kinder haben auch ohne explizite Berücksichtigung im Grundgesetz alle Rechte. Das ist gut und auch richtig so und für mich ausreichend.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUSylviaPantel1Vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich kritisch zum Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz" äußern. Ich teile Ihre Auffassung und möchte gerne meine Sichtweise erläutern.

In der vergangenen Woche haben wir im Plenum über die Gesetzentwürfe von Grünen und Linken diskutiert, die beide „Kinderrechte“ in das Grundgesetz aufnehmen wollen. Diese Anträge lehne ich ab, denn sie erhöhen die Bürokratie, ohne für die Kinder Verbesserungen zu schaffen. Kinder stehen schon heute unter dem Schutz des Grundgesetzes und können sich auf alle Grundrechte berufen, soweit sie dafür mündig sind. Falls Kindern in einem konkreten Fall die Grundrechtsmündigkeit fehlen sollte, sind Sie dann aber nicht rechtlos gestellt, sondern können durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten werden. In den Fällen, wo Eltern die Rechte ihrer Kinder verletzen, muss der Staat bereits tätig werden. Dafür gibt es eine Vielzahl von Jugendschutzgesetzen.

Mit der besonderen Benennung und Hervorhebung von Kinderrechten würde der direkte Einfluss des Staates in die Familie ausgeweitet. Er würde die Möglichkeiten erhalten, direkt in die Familien hinein zu regieren und das Elternrecht würde eingeschränkt.

Wenn Kinder eigene Rechte erhalten, stellt sich also die Frage, wer diese Rechte für sie wahrnehmen soll, wenn dies nicht mehr das natürliche Recht der Eltern ist. Bisher waren das die Eltern und nur bei Fehlverhalten hat der Staat das Recht und die Pflicht einzugreifen. Soll nun der Staat generell diese Kinderrechte, die es ja gibt (Menschenrechte), vertreten? Notfalls gegen den Willen der Eltern und ihrer Vorstellungen von Kindererziehung? Dafür müsste unser Staat dann zusätzliche Bürokratie aufbauen, die keinen zusätzlichen Kinderschutz bringt.

Der Staat muss derzeit manchmal eingreifen, nämlich wenn Kinder in ihren Familien vernachlässigt werden. Manchmal müssen sie sogar aus den Familien herausgeholt werden. Hier nimmt der Staat sein Wächteramt wahr, nach klar formulierten Kriterien. Aber was muss er tun, wenn das im Grundgesetz so aufgenommen wird? Es darf kein Keil in die Familie von Seiten des Staates gesetzt werden.

Wenn man Menschen in Gruppen aufteilt und jeder Gruppe bestimmte "Rechte" zuerkennt, hat das absehbare Konsequenzen. Denn dann kann jede Gruppe fordern, dass sie besondere "Rechte" erhält, die ins Grundgesetz aufgenommen werden. Wenn Kinder eigene Rechte haben, dann auch Senioren, Mütter oder Behinderte. Man könnte viele Gruppen finden, die eigenen Rechte für sich beanspruchen - es ist uferlos. Anstatt die Möglichkeiten von Behörden auszudehnen, sollte man sich lieber darüber klar werden, was es konkret heißt, Kinder zu schützen. Was bedeutet körperliche Unversehrtheit von Kindern? Kommt der Staat seiner Pflicht nach, die zu schützen? Man kann immer wieder beobachten, dass die Jugendämter schon jetzt ihren Auftrag kaum noch erfüllen können, weil sie heillos überlastet sind. Um etwas zum Schutz von Kindern zu tun, sollte man sie finanziell so ausstatten, dass sie ihren aktuellen Auftrag erfüllen können.

Birgit Kelle hat vor kurzem im „Focus“ einen guten Artikel zu diesem Thema geschrieben, den ich Ihnen zur Lektüre empfehle: https://www.focus.de/politik/deutschland/gastbeitrag-von-birgit-kelle-kinderrechte-in-verfassung-mit-vorstoss-stellen-gruene-eltern-unter-generalverdacht_id_10796246.html
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Juni 2019, in der Sie sich zum kritisch zum Thema "Kinderrechte im Grundgesetz" äußern.

Ich halte die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz für überflüssig. Kinder stehen schon heute unter dem Schutz des Grundgesetzes und können sich auf alle Grundrechte berufen, soweit sie dafür mündig sind. Falls Kindern in einem konkreten Fall die Grundrechtsmündigkeit fehlen sollte, sind sie nicht rechtlos gestellt, sondern können durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten werden. In den Fällen, wo Eltern die Rechte ihrer Kinder verletzen, muss der Staat bereits tätig werden. Dafür gibt es eine Vielzahl von Jugendschutzgesetzen. Mit der besonderen Benennung und Hervorhebung von Kinderrechten würde der direkte Einfluss des Staates in die Familie ausgeweitet. Er würde die Möglichkeiten erhalten, direkt in die Familien hinein zu regieren, und das Elternrecht würde eingeschränkt werden.

Wenn Kinder eigene Rechte erhalten, stellt sich also die Frage, wer diese Rechte für sie wahrnehmen soll, wenn dies nicht mehr das natürliche Recht der Eltern ist. Bisher waren das die Eltern, und nur bei Fehlverhalten hat der Staat das Recht und die Pflicht einzugreifen. Soll nun der Staat generell diese Kinderrechte, die es ja gibt (Menschenrechte), vertreten? Notfalls gegen den Willen der Eltern und ihrer Vorstellungen von Kindererziehung? Dafür müsste unser Staat dann zusätzliche Bürokratie aufbauen, die keinen zusätzlichen Kinderschutz bringt.

Der Staat muss derzeit manchmal eingreifen, nämlich wenn Kinder in ihren Familien vernachlässigt werden. Manchmal müssen sie sogar aus den Familien herausgeholt werden. Hier nimmt der Staat sein Wächteramt wahr, nach klar formulierten Kriterien. Aber was muss er zusätzlich tun, wenn Kinderrechte gesondert ins Grundgesetz aufgenommen werden? Wir haben ein sehr gutes Grundgesetz, wo Kinderrechte berücksichtigt und geregelt sind. Und wir müssen aufpassen, dass es nicht komplizierter wird, ohne zusätzliche Verbesserungen.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUMartinPatzelt1In meinen Augen, aber auch gemäß der Stellungsnahmen namhafter Juristen, von Familienverbänden und vieler Bundestagskollegen geht dieser Antrag völlig am Ziel vorbei. Denn unser Grundgesetz gilt für alle Menschen in unserem Land gleichermaßen. Wenn man nun für eine bestimmte Personengruppe ein Sonderrecht schaffen würde, könnte das Forderungen nach Sonderrechten für weitere Personengruppen nach sich ziehen. Ich denke dabei an alte Menschen, Kranke oder Behinderte wie z.B. die Contergan-Geschädigten.

Zudem könnte die Neuformulierung des Artikels 6, der den Schutz von Ehe und Familie beinhaltet, zu einer Beschränkung des Elternrechtes führen. Denn noch obliegt die Entscheidung, was für das Wohl des Kindes förderlich ist, in erster Linie den Eltern. Erst wenn diese versagen, darf der Staat eingreifen. Durch eine Änderung des Grundgesetzes könnte dieses fein austarierte Verhältnis zwischen Staat, Familie und Kindern durcheinander gebracht werden.

Eine Entscheidung werden wir erst gegen Ende des Jahres fällen, wenn die Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission zu diesem Thema vorliegen. Nach dem jetzigen Stand der Dinge werde ich einer solchen Grundgesetzänderung aus den genannten Gründen nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUJosefRief1Vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich stimme Ihren Kritikpunkten weitestgehend zu. Kinder dürfen nicht gegen die Eltern aufgehetzt werden. Das zusätzliche Problem, ab wann die Kinderrechte gelten sollen - auch für ungeborene Kinder? -, haben die Befürworter nicht gelöst. Ich bin daher gegen die Einführung der Kinderrechte ins GG in Gestalt der jetzigen Vorschläge.
Mit freundlichen Grüßen
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CDUPatrickSensburg1Wie Sie vielleicht wissen, bin ich in den vergangenen Jahren Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für das Thema ‚Kinderrechte‘ gewesen und habe dabei ebenfalls stets gegen eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz argumentiert. Die grundgesetzlich-garantierten Grundrechte gelten schließlich für alle Menschen in unserem Land und es besteht daher in der Tat keine Schutzlücke.

Mich hat dabei in dieser Woche besonders verwundert, dass gerade die Grünen und die Linken in der vergangenen Woche mit ihren jeweiligen Anträgen vorgeprescht sind. Wenn es in den vergangenen Jahren darum ging, ganz konkret auf einzelgesetzlicher Ebene etwas für den Schutz der Kinderrechte zu tun – denken Sie nur an die Vorratsdatenspeicherung mit der sich bspw. Kinderpornographie im Internet bekämpfen lässt – dann haben gerade diese Parteien Ihre Unterstützung verweigert.

Seien Sie daher versichert, dass ich die von Ihnen benannten Argumente weiterhin mit Nachdruck in die anstehenden Debatten mit einbringen werde.
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CDUJanaSchimke1Nach Telefonat: Laut eigener Aussage eine Gegnerin, nur läge die Zuständigkeit in erster Linie beim Rechtsausschuss des Bundestages
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CDUDietlindTiemann1Ich darf Sie auf den von Frau Dr. Tiemann auf ihrer Internetseite veröffentlichte Standpunkt verweisen. Diesen habe ich angehängt. Frau Dr. Tiemann stimmt Ihren Bedenken vollumfänglich zu und kritisiert eine Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz ebenfalls.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUPeterWeiß1Mit dem besonderen Schutz der Familie in unserem Grundgesetz ist eigentlich alles geregelt. Es bedarf keiner weiteren Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung.

Mit freundlichen Grüßen,
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CDUIngoWellenreuther1Laut telefonischer Auskunft seines Sekretariates wird er gegen "Kinderrechte" im Grundgesetz stimmen.
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CSUSebastianBrehm1Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.07.2019. Gerne möchte ich hierauf antworten.

Im Koalitionsvertrag hatte man sich darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Ich persönlich halte dieses für eine falsche Entscheidung, da ich persönlich - wie Sie auch - der Meinung bin, dass Kinderrechte im Grundgesetz schon heute verankert sind.

Bereits jetzt gilt: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt aber vor allem das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen. Ich werde selbstverständlich mich mit meiner Meinung hier einbringen und kann Ihnen versichern, dass ich hier in aller Form auch für meine Meinung mich einsetzen werde.

Herzliche Grüße
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CSUHansjörgDurz1Vielen Dank für Ihre Mail zur Debatte um die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Mich erreichen in letzter Zeit viele Zuschriften zu diesem Thema.

Ich teile Ihre Auffassung, denn auch für mich als Politiker und Familienvater haben Ehe, Familie und Kinder eine herausragende Bedeutung, die es unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen gilt. Richtig ist, dass auf Initiative unseres Koalitionspartners (SPD) die Kindgerechte im Grundgesetz verankert werden sollen. Dazu ist laut Koalitionsvertrag von 2018 eine entsprechende Kommission aus Bund und Ländern eingesetzt, die bis Ende diesen Jahres zunächst einen Vorschlag ausarbeiten soll.
Die Mehrheit der Experten, darunter auch Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg, halten eine Grundgesetzänderung für überflüssig. Die Mehrheit der Wissenschaftler sieht auch keine Schutzlücke und selbst die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet zu keiner Grundgesetzänderung. Lassen Die mich an dieser Stelle sagen, dass ich einer Grundgesetzänderung sehr kritisch gegenüber stehe. Aus Sicht der CSU wäre eine "einfache Gesetzesänderung" sinnvoller gewesen, um den Kinderschutz zu stärken, der ohnehin schon heute einen hohen Rang gegenüber Staat und Eltern genießt. Es gilt jedoch den Vorschlag der Kommission abzuwarten, um auf dieser Grundlage weiter über dieses Thema zu diskutieren.

Ich hoffe Ihnen meinen Standpunkt in dieser Sache verdeutlicht zu haben und werde den weiteren Prozess aktiv begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
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CSUSilkeLaunert1im Auftrag von Frau Dr. Launert darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Frau Launert steht dem aktuellen Gesetzentwurf sehr kritisch gegenüber. Da die grundgesetzliche Verankerung der Kinderrechte allerdings im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, ist eine Umsetzung letztlich wohl nicht abwendbar.
Allerdings wird Frau Launert sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass eine restriktive Formulierung gewählt wird, die das Dreiecksverhältnis zwischen Eltern, Kind und Staat nicht beeinträchtigt und die nicht über die von Seiten des Bundesverfassungsgerichts vorgegebenen Grundsätze hinausgeht.


Mit freundlichen Grüßen
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CSUPeterRamsauer1"(...) Kurzer Bericht über die Antwort unseres Bundestagsabgeordneten Dr.Peter Ramsauer aus dem Wahlkreis Traunstein. (...) Klares Bekenntnis zur Erziehungshoheit der Eltern und der Elternrechte und klares Veto gegen die Änderung der Kinderrechte im Grundgesetz."
22
CSUStephanStracke1
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FDPDanielFöst1Hinsichtlich des Vorhabens Kinderrechte ins Grundgesetz sind wir Freie Demokraten zurückhaltender als andere Fraktionen.

Die Situation für Kinder wird in erster Linie durch eine vernünftige Familienpolitik verbessert, nicht durch reine Symbolpolitik oder einen starken Staat als Wächter über die elterliche Erziehung.

Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und Kindern mehr Rechte, mehr Chancen und mehr Beachtung zu schenken, klingt intuitiv sinnvoll und richtig. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen aber darauf vertrauen können, dass sie ihr Privat- und Familienleben selbst gestalten dürfen, ohne dass der Staat jederzeit hineinblickt.
Der Staat sollte sich niemals als stiller Miterzieher in die Familie einmischen, indem er die "richtige" Erziehung durchsetzt, sondern nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv in Gefahr ist. Eine Stärkung der Rolle des Staates würde dieses Beziehungsgeflecht aus Kindern, Eltern und Staat aber zerrütten.

Anders als es SPD, Linke und Grüne teilweise proklamieren, ist es völlig unzutreffend, dass Kinder im Grundgesetz nicht schon jetzt vorkämen. Denn Grundrechte, die Menschen und Bürger betreffen, entfalten ihre Wirkung für alle Gruppen von Menschen, auch ohne dass sie noch einmal einzeln aufgezählt werden.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 25. Oktober 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin schlägt sie unter anderem verschiedene Modelle zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vor. Die Bundesjustizministerin hat angekündigt einen Gesetzentwurf vorzulegen. Nach Art. 79 Abs. 2 GG bedarf eine Änderung des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wird sich konstruktiven Gesprächen über eine Grundgesetzänderung nicht verwehren. Für uns ist dabei wichtig, dass der Staat nicht als Aufpasser und stiller Miterzieher in den Familienverbund eindringt. Der Staat sollte nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv gefährdet ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weiter zu helfen.
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FDPKatjaHessel1Vielen Dank für Ihre eMail, welche ich gerne beantworte.

Die Orientierungskraft unserer Verfassung resultiert daraus, dass wir sie nur dann wirklich ändern, wenn wir auch aufzeigen können, dass damit echter Fortschritt verbunden ist, und nicht lediglich Symbolpolitik betrieben wird. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch ausdrücklich klargestellt, dass selbstverständlich Kinder auch Menschen sind, dass sie Menschenwürde haben, dass sie natürlich Träger der Grundrechte sind. Die Subjektstellung der Kinder stellt niemand in unserem Rechtssystem infrage.
Durch die Änderung der Verfassung, kommt es für die Kinder aber zu keinem Zugewinn. Daher sollte man sich nicht hinter einer Verfassungsänderung verstecken, sondern vorhandene Probleme tatsächlich angehen. Man tut nämlich etwas für Kinder, wenn man, so wie wir es getan haben, das Bürgerliche Gesetzbuch ändert, wenn man das Baurecht ändert, um zu verhindern, dass mit Verweis auf Kinderlärm gegen die Schaffung neuer Kindergartenplätze vorgegangen werden kann, wenn man in den Bundesländern dafür sorgt, dass die Jugendämter ordentlich ausgestattet sind, und wenn man das materielle Recht so ändert, dass die Rechte der Kinder ganz konkret verwirklicht und verteidigt werden können. Probleme beim Gesetzesvollzug löst man in meinen Augen nicht mit Verfassungsänderungen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihr Mail, in dem Sie die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz thematisieren.

Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz wird in der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten derzeit intensiv diskutiert. Für uns Freie Demokraten ist es ein wichtiges Anliegen, dass Kinder, die auch jetzt schon Träger aller Grundrechte sind, von Staat und Gesellschaft als Träger von Rechten wahrgenommen werden und ihre Rechte – auch gegenüber den Rechten anderer – gewahrt werden. Wir als Freie Demokraten wollen jedoch nicht, dass die Rechte von Eltern und Kindern gegeneinander ausgespielt werden.

Zurzeit bestehen zu Recht hohe Schwellen für den Staat, in die Erziehung von Kindern einzugreifen. Diese Hürden dürfen auch zukünftig nicht aufgeweicht werden, denn nicht nur durch das Grundgesetz, sondern auch die VN-Kinderrechtskonvention weisen in erster Linie den Eltern die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zu, weil die Eltern die Bedürfnisse ihrer Kinder in aller Regel am besten erkennen können. Unstreitig ist dabei, dass im Zentrum der elterlichen Sorge das Wohl der Kinder stehen muss. Bereits jetzt stellt das Grundgesetz dies klar, indem es ihnen die „Pflege und Erziehung der Kinder [als] die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG) auferlegt. Die Diskussion kreist nun um die Frage, ob Kinder – neben den Grundrechten, die ihnen wie jedem Menschen ohnehin zustehen – weitere Rechte erhalten sollen. Wenn wir die Kinder mit zusätzlichen Rechten ausstatten, die auch gegenüber ihren Eltern gelten, stellt sich die Frage, wer diese Rechte für sie wahrnimmt und durchsetzt. Es besteht die Gefahr, dass diese Rolle der Staat übernimmt und dadurch stärkeren Einfluss auf die Erziehung der Kinder in der Familie nimmt. Wir machen uns daher diese Frage nicht leicht, auch wenn es natürlich Fälle gibt, in denen der Staat zum Wohl des Kindes einschreiten muss. Solche Konstellationen müssen aber nicht zwingend auf Ebene des Grundgesetzes gelöst werden, sondern vielleicht sogar effektiver im Recht der Kinder- und Jugendhilfe.

Im November 2018 führte die Fraktion der Freien Demokraten im Deutscher Bundestag daher ein Fachgespräch mit Befürwortern, Skeptikern und Gegnern einer Grundgesetzänderung durch. Dort haben wir eruiert, wie es möglich sein könnte, die Rechte der Kinder zu stärken, aber nicht zugleich die Rolle des Staates bei der Kindererziehung . Wir beobachten dabei sehr genau die Arbeiten der Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern, deren Formulierungsvorschlag noch in diesem Jahr im Bundestag beraten werden soll. Diesen Vorschlag möchten wir zunächst abwarten, bevor wir unsere internen Diskussionen zu diesem grundsätzlichen und vielschichtigen Thema abschließen.

Mit freundlichen Grüßen
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FDPMichaelTheurer1Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz wird in der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten derzeit intensiv diskutiert. Für uns Freie Demokraten ist es ein wichtiges Anliegen, dass Kinder, die auch jetzt schon Träger aller Grundrechte sind, von Staat und Gesellschaft als Träger von Rechten wahrgenommen werden und ihre Rechte – auch gegenüber den Rechten anderer – gewahrt werden. Wir als Freie Demokraten wollen jedoch nicht, dass die Rechte von Eltern und Kindern gegeneinander ausgespielt werden.
Zurzeit bestehen zu Recht hohe Schwellen für den Staat, in die Erziehung von Kindern einzugreifen. Diese Hürden dürfen auch zukünftig nicht aufgeweicht werden, denn nicht nur durch das Grundgesetz, sondern auch die VN-Kinderrechtskonvention schreiben in erster Linie den Eltern das Recht für Erziehung und Pflege zu, weil diese die Bedürfnisse ihrer Kinder in aller Regel am besten erkennen können. Es muss jedoch auch anerkannt werden, dass dieses Elternrecht dem Wohl der Kinder zu dienen hat. Die so verdeutlichte Stellung des Kindes als eigenständigem Träger von Rechten, statt als Objekt der elterlichen Rechte, durch eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz herausstellen zu wollen, kann daher ein legitimes Anliegen sein.
Im November 2018 führte die Fraktion der Freien Demokraten im Deutscher Bundestag daher ein Fachgespräch mit Befürwortern, Skeptikern und Gegnern einer Grundgesetzänderung durch, um zu eruieren, ob eine im Sinne der Eltern und Kinder zielführende Formulierung und anschließende Änderung des Grundgesetzes möglich ist, welche die Rechte der Kinder stärkt, ohne die Stellung des Staates bei der Kindererziehung zu stärken.
Das Fachgespräch hat zu dem Ergebnis geführt, dass es eine solche Formulierung möglich ist. Hier kommt es jedoch maßgeblich auf die Formulierung und Verortung im Grundgesetz an.
Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern an einem solchen Formulierungsvorschlag, der noch im Jahr 2019 dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt werden soll. Diesen gilt es zunächst abzuwarten.
Unsere Bewertung dieses Formulierungsvorschlags wird davon abhängen, inwieweit den von vielen Experten geteilten Bedenken gegen die Erweiterung der staatlichen Eingriffsrechte Rechnung getragen wird.
Wir Freie Demokraten wollen keinen miterziehenden Staat und werden keine Grundgesetzänderung mittragen, die das staatliche Wächteramte bei der Erziehung von Kindern zu einem Miterziehungsrecht des Staates ausbauen will.
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FDPGeraldUllrich1Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Juni 2019 bezüglich der, zu Beginn dieses Monats von den Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vorgelegten Gesetzentwürfe, die eine Änderung unserer Verfassung vorsehen und auf der Basis der UN-Kinderrechtskonvention die Aufnahme von so genannten Kinderrechten beinhalten. Zunächst darf ich Ihnen versichern, dass ich Ihren Ausführungen uneingeschränkt zustimme. Auch Kinder sind Träger der Grundrechte – ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat dies noch einmal unterstrichen, so dass allein die Klassifizierung „Kinderrechte“ ins Leere läuft.

In der eingangs erwähnten Debatte des Hohen Hauses hat die FDP-Bundestagsfraktion eindeutig kritisiert, dass die vorgelegten Gesetzesänderungen lediglich zu einer stärkeren Rolle des Staates zulasten der Rechte von Eltern führen. In der Verantwortung für ihre Kinder sehen wir zunächst die Eltern und erst dann Staat und Gesellschaft in der Pflicht. Für uns Liberale liegt eine Verbesserung der Situation von Kindern vielmehr in einer guten Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik. Dies ist auch die Grundidee der UN-Kinderrechtskonvention, unabhängig davon, auf welcher Normstufe diese umgesetzt wird.

Der Geltungskraft des Grundgesetzes liegt der Gedanke zugrunde, dass dessen Änderungen nur dann geboten sind, wenn umfängliche Fortschritte und Verbesserungen für unsere Gesellschaft daraus resultieren. In dem vorliegenden Fall muss man jedoch von Symbolpolitik sprechen, da eine Änderung der Verfassung keineswegs dazu beiträgt, den Vollzug der Gesetze zu verbessern und zu beschleunigen.

In diesem Sinne darf ich Sie der vollen Unterstützung der Liberalen im Deutschen Bundestag in dieser Frage versichern und bedanke mich nochmals für die Darstellung Ihrer Position.

Mit besten Grüßen
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AfDMarcBernhard1Laut telefonischer Auskunft seines Sekretariates wird er gegen "Kinderrechte" im Grundgesetz stimmen.
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AfDStephanBrandner1Mach ich!
Viele Grüße sendet
Stephan Brandner
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AfDJürgenBraun1Ich antworte Ihnen im Auftrag von Herrn Braun. Die Tatsache, dass Sie sich als engagierter Bürger sorgenvoll mit diesem Thema Zeit auseinandersetzen, können wir gut nachvollziehen, da auch alle AfD-Abgeordneten dies täglich auf's Neue mit diesem und vielen weiteren Themen tun.

Anbei schicken wir Ihnen eine Zusammenfassung der letzten Sitzungswoche im Bundestag von der Leiterin unseres Arbeitskreises Familie, Frau MdB Mariana Harder-Kühnel, zu - einer Woche, die sehr von der Familienpolitik und der Diskussion um die gesonderte „Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz“ geprägt war.
In der Zusammenfassung unter dem Titel Reden der Woche, Themen der Woche finden Sie die Rede und Pressemitteilung der Familienpolitischen Sprecherin Mariana Harder-Kühnel zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ auf den Seiten 2 und 5. Hieraus geht die AfD-Position des Arbeitskreises Familie zur Thematik „Kinderrechte ins Grundgesetz“ klar hervor.
Unsere Position ist eine der Ablehnung dieser Initiative, da die Rechte von Kindern schon im Grundgesetz angelegt sind. Die Erziehung der Kinder durch die Eltern ist zuerst das Recht der Eltern. Dem Staat kommt hierbei lediglich eine Wächterfunktion zu. Jede Änderung des Grundgesetztes könnte weitreichende Folgen für die Rechtsprechung und Gesetzgebung haben. Auch ein Tagesschaubeitrag zum Thema befindet sich ergänzend in der Zusammenfassung.

Die AfD wurde von den Wählern im Herbst 2017 als größte Oppositionspartei in den Bundestag entsandt, damit die Bundesbürger wieder eine Stimme dort haben. Diesen Auftrag erfüllen wir alle mit großem Engagement.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für die Zukunft und
senden Ihnen freundliche Grüße aus Berlin
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AfDThomasEhrhorn1Ich, wie auch meine Fraktion, lehnen eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ab. Kinder sind bereits Träger aller Menschenrechte. Eine explizite Nennung von Kinderrechten im Grundgesetz wäre rein symbolisch und würde nicht dazu beitragen, Kinder effektiver zu schützen. Der Staat, als Anwalt der Kinder gegen ihre eigenen Eltern – wobei nicht etwa die Eltern, sondern der Staat selbst das Kindeswohl definiert -, ist unserer Wertvorstellung nach mit einer freien Gesellschaft nicht vereinbar.
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AfDAxelGehrke1Vielen Dank für Ihre weitere E-Mail zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz und das Animationsvideo .
Ich stimme mit Ihnen überein, Gutachten von angesehenen Verfassungsrechtlern, wie Herrn Professor Dr. Hans-Jürgen Papier und Herrn Professor Dr. Ferdinand Kirchhof, unterstreichen, dass unser Grundgesetz bzgl. der Kinderrechte keine Schutzlücke aufweist.

Wir fordern stattdessen eine kinderfreundliche Gesellschaft.

Wir werden dagegen eintreten, dass der Staat die Kinderrechte missbraucht.
Ihnen danke ich für Ihr Interesse an unserer Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
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AfDMarianaHarder-Kühnel1Die AfD-Abgeordnete im Deutschen Bundestag Frau Harder-Kühnel und die AfD-Fraktion sieht den Antrag zum Thema Kinderrechte so wie Sie.
Ich möchte Sie auf die heutige Rede von Frau Harder-Kühnel im Bundestag hinweisen, die Sie sich über die Mediathek auch noch mal ansehen können und leite Ihnen nachfolgend auch die Pressmitteilung von ihr zu dem Thema weiter.
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7361469#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MzYxNDY5JnZpZGVvaWQ9NzM2MTQ2OQ==&mod=mediathek
Mit freundlichem Gruß
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AfDRolandHartwig1Herzlichen Dank für den Hinweis auf den Aufklärungs-Clip, den ich gerne mit anderen teilen werde.
Wie Sie wissen, ist die AfD ganz auf Ihrer Linie und setzt sich für den Schutz der Familie vor staatlichem Einfluss und Zugriff ein.
Wie der Beitrag ja klar zeigt, kann dass, was man unter Kindeswohl versteht, aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln erfolgen mit sehr unterschiedlichen Schlussfolgerungen.
Wenn man an die Dunkelziffer und das Versagen von Jugendämtern bei dem Thema Gewalt gegen Kinder und sexueller Missbrauch in der Familie denkt, ist sowieso fraglich, was Kinderrechte im Grundgesetz bringen sollen, wenn der Staat bzw. die Jugendämter versagen und ohnehin nicht in der Lage sind, Kinder adäquat vor Übergriffen zu schützen.
Hilfreich wäre es viel mehr, durch eine bessere Familienpolitik Familien zu entlasten, zu stärken, beim Aufziehen der Kinder zu unterstützen durch entsprechende Angebote und wirklicher steuerlicher Entlastung oder schlicht für eine kinderfreundlichere Stimmung in der Gesellschaft zu sorgen.
Vielleicht würde dieser Ansatz dann auch einer Überalterung der Gesellschaft entgegen wirken.
Mit freundlichem Gruß
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AfDMartinHebner1
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AfDLarsHerrmann1Mit Ihrer Forderung rennen Sie sowohl bei mir, als auch bei der AfD Fraktion insgesamt "offene Türen" ein.
Schon aus staatsrechtlicher Sicht gibt es keinen vernünftigen Grund die Kinderrechte gesondert ins Grundgesetz aufzunehmen.
Vollkommen unstrittig gewährt das Grundgesetz natürlich auch unseren Kindern in vollem Umfang Schutz durch die bestehenden Grundrechte. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat hier keine gegenteilige Auffassung
Die Parteien die hier "Handlungsbedarf" sehen, scheuen beispielweise auch nicht davor zurück Abteibungen bis zum 9. Monat zu fordern.
Hier sollen den Eltern die "Lufthoheit" über die Kinderbetten genommen werden und an staatliche Einrichtungen übertragen werden, wo selbst Margot Honecker noch ihre wahre Freude hätte.
Insoweit ist die AfD Bundestagsfraktion fest an Ihrer Seite und lehnt derartige Bestrebungen konsequent ab.

Mit freundlichen Grüßen
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AfDMartinHohmann1Als Abgeordneter mit klarem katholischem Profil und glücklicher Großvater stehe ich voll auf Seiten Ihrer Initiative und werde mich im Bundestag jeder Scheinverbesserung der "Kinderrechte" widersetzen. Auch die allermeisten AfD-Abgeordneten dürften dies so sehen.
Beste Grüße
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AfDJörnKönig1Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06. Juni 2019, welches wir mit großem Interesse gelesen haben. Es liegt auf der Hand, dass Kinder bereits vollumfänglichen Schutz durch das Grundgesetz genießen.
Das Elternrecht ist ein Grundrecht welches es zu schützen gilt. Insofern stimmen wir Ihnen inhaltlich zu und sagen Nein zu "Kinderrechten" ins Grundgesetz.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Aktionsbündnis weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
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AfDRomanReusch1Herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.

Die AfD-Fraktion hat sich im Bundestag gegen eine solche Aufnahme von Kinderrechten in das GG gewandt und wird das auch weiterhin tun.

Mit freundlichen Grüßen
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AfDMartinSichert1Haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht - Sie sprechen darin ein wichtiges Thema an, das auch mir als Vater sehr am Herzen liegt! Was es mit den Kindern macht, wenn sie ihren Eltern durch allerlei Fremdbetreuungsformen und -vorschriften immer mehr entfremdet werden, stellt dieser Artikel sehr gut dar:
https://m.focus.de/familie/sehnsucht-kleiner-kinder-fremdbetreuung-wie-kleine-kinder-unter-der-trennung-von-den-eltern-leiden_id_10842434.html?fbclid=IwAR05WvImSsJ9g1f04K7e8vzhiNflGQjt6Q2yGMQ6dvrgAL7voAZpBU0YNPY
Es zeigt, was passiert, wenn man Kinder aus ihrem Elternhaus zieht. Die AfD setzt sich für den Erhalt der Familie ein - Wir wollen, dass Kinder dort aufwachsen, wo sie die meiste Liebe, Zuwendung und Unterstützung erhalten!

Herzliche Grüße,
Ich habe die bereits seit Jahren währende links-grüne Debatte um die Institutionalisierung von "Kinderrechten" mitverfolgt und stimme Ihnen zu: Kinder und ihr Wohl können nicht ohne die Eltern und die Familie als Ganzes gedacht werden! Die Eltern werden zunehmend in den Hintergrund gedrängt und müssen ihre Fürsorgehoheit an gesichtslose Institutionen abgeben. Bestes aktuelles Beispiel: Der Gesetzesentwurf zur Masernimpfpflicht. Durch solche Gesetzgebungen, die vorgeblich dem Wohl dienen sollen, greift der Nanny-Staat in sozialistischer Manier immer früher in die Lebensgestaltung des Einzelnen ein und macht die Bürger zunehmend unmündig. Die AfD möchte - statt einer Entfremdung der Kinder von ihren Eltern - eine Stärkung der Stellung der Familie in der Gesellschaft als Ganzes, denn nur so können wir dafür sorgen, dass Kinder die bestmöglichen Bedingungen zum Aufwachsen haben. Auch wenn es in manchen progressiv-linken Kreisen mittlerweile als altmodisch angesehen werden mag, für mich gehören Kinder und Eltern immer noch zusammen in der Einheit der Familie. Eine weitere Partikularisierung der mittlerweile sowieso rar gewordenen sozialen Zusammenhalte führt nachweislich nicht zu einem besseren oder glücklicheren Leben. Ich werde sicherlich NICHT für eine Verankerung von Kinderrechten im GG stimmen.

Herzliche Grüße
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AfDWilhelmvon Gottberg1Freundlichen Dank für Ihr Schreiben vom 06. Juni bezüglich des Antrages der Linksparteien "Kinderrechte" in das Grundgesetz aufzunehmen.
Bei mir hätte es Ihres Briefes nicht bedurft. Andere Kolleginnen / Kollegen aus CDU/CSU und FDP haben Sie mit Ihrem Schreiben sicherlich sensibilisiert.
Im Klartext: Mit dem Antrag, würde wieder ein Stück Autonomie der Familie genommen und dem Staat weitere Verfügungsrechte bei den Kindern eingeräumt.

Es wird allgemein beklagt, dass in Deutschland alle Lebensbereiche total Überreguliert und Überbürokratisiert sind. Diejenigen, die dies am lautesten Beklagen, marschieren an der Spitze dieser bedauerlichen Entwicklung.

Inzwischen sind unsere sechs Kinder Erwachsen und haben eigene Kinder. Wir wollen unser Elternrecht bei der Erziehung der Kinder in keiner Weise eingeschränkt wissen; unsere Kinder und Schwiegerkinder sehen das ebenso. Der Antrag von Linken und Grünen wird nun im zuständigen Fachausschuss weiter behandelt. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass der Ausschuss dort keine Mehrheit finden wird.

Mit freundlichen Grüßen
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AfD
Berengar Elsner
von Gronow1Darauf können Sie sich verlassen!
Herzlich
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AfDBeatrixvon Storch1Vielen Dank für Ihre E-Mail!

Seien Sie gewiss: Die AfD wird sich auf jeden Fall gegen die Einführung von „Kinderrechten“ in die Verfassung aussprechen!

Mit freundlichen Grüßen
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AfDUweWitt1Vielen Dank für Ihre Hinweise an unseren Bundestagsabgeordneten, Herrn Uwe Witt. Unsere Abgeordnete, Frau Mariana Harder-Kühnel (MdB) hat zu diesem Thema bereits in der Bundestagsdebatte sehr deutlich, in Ihrem Sinne, Stellung bezogen. https://www.afdbundestag.de/die-lufthoheit-ueber-den-kinderbetten-gehoert-den-eltern-mariana-harder-kuehnel-afd-fraktion/ Insofern seien Sie versichert, daß wir als AfD-Fraktion dieses Thema auch weiter in Ihrem Sinne betreuen werden.
Herzliche Grüße
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FLFraukePetry1Hat unseren Beitrag getwittert.
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CDUStephanAlbani1Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Juni, in dem Sie Kritik an dem Vorhaben der Koalition geäußert haben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne meine Sichtweise auf diesen Sachverhalt darlegen und meine Position erläutern:

Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist laut Koalitionsvertrag ein zentrales Element der familienpolitischen Agenda für diese Legislaturperiode. Die Notwendigkeit für diesen Schritt folgt aus mehreren Gutachten, welche im Auftrag des Bundesfamilienministeriums die momentane Lage von Kinderrechten in Deutschland vor dem Hintergrund der Bestimmungen der im Jahre 1992 durch den Deutschen Bundestag ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention evaluiert haben. Gerade im Bereich des Primats des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen sowie im Bereich der angemessenen Teilhabe von Kindern wiesen die Gutachten auf klare Defizite hin und sprachen sich unabhängig voneinander für die Schaffung eines verfassungsrechtlichen Rahmens für Kinderrechte aus, welcher neben den Schutz von Eltern und Familien gestellt werden solle. Diesem Vorschlag liegt keinesfalls die Absicht zugrunde, Eltern um ihr Anrecht auf Erziehung ihrer Kinder zu bringen, sondern vielmehr jene, die Position von Kindern in der Öffentlichkeit zu stärken und ihre Belange als besonders schutzbedürftige Mitglieder unserer Gesellschaft in Zukunft stärker in öffentliche Entscheidungsfindungen einfließen zu lassen.

Die Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfes liegt nun in den Händen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die ihr Konzept noch vor Ende des Kalenderjahres vorlegen wird, sodass sich der Bundestag daraufhin inhaltlich mit dem Vorschlag auseinandersetzen wird. Wichtig für uns als Unionsfraktion ist hierbei die Wahrung der elterlichen Erziehungsrechte und der Schutz der Integrität der Familie, die auch weiterhin nur in Ausnahmefällen und durch klare gesetzliche Regelungen beschränkt werden sollen. Hierauf werden wir jeden dem Bundestag vorgelegten Entwurf gründlich prüfen, um sicherzustellen, dass die Stärkung der Rechtsstellung von Kindern nicht zu Kosten der Elternrechte läuft, sondern sich vielmehr Synergieeffekte aus diesen beiden Interessen ergeben, die letztlich die Position der Familie in unserer Gesellschaft stärken. Die Implementierung eines verfassungsrechtlichen Rahmens für eine kindergerechte Gesellschaft wäre hierzu unserer Ansicht nach ein guter erster Schritt.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
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CDUPhilippAmthor1Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird das Thema von Kindergrundrechten sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Unserer Fraktion liegen Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUNorbertBarthle1Vielen Dank für Ihre eMail.

Ich teile Ihre Vorbehalte gegen dieses Vorhaben. Viele Vorschläge insbesondere von Linken und Grünen ähneln stark der Kindererziehung in der DDR und atmen ein massives Misstrauen gegenüber den Eltern, das in keinster Weise gerechtfertigt ist.

Allerdings hat folgende Formulierung – leider – Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden:

2. Kinder stärken - Kinderrechte im Grundgesetz
Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder ini einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages werden in ihrer Arbeit stärken.

Als koalitionstreue Fraktion sind wir also gehalten, mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss suchen zu müssen.

Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen.

Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Von SPD, Linken und Grünen hört man inzwischen wieder deutlicher, daß neue Schulden kein Tabu sein dürfen, daß die „schwarze Null“, der Stopp der Neuverschuldung, zur Disposition gestellt werden. Wäre es nicht sinnvoll, dieses Neuverschuldungsverbot auch aus der Sicht der künftigen Generationen weiter zu stärken und zu bekräftigen? In dieser Form kann ich mir Kinderrechte im Grundgesetz vorstellen: Als Abwehrrechte gegen einen zu gierigen Staat, der die finanziellen Möglichkeiten künftiger Generationen schon heute konsumieren will.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.
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CDUSybilleBenning1Vielen Dank für Ihr Schreiben zum Gesetzentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.

Als Unionsfraktion wollen wir die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen.

Wenn wir, wie im Koaltionsvertrag vereinbart, Kindergrundrechte im Grundgesetz nun ausdrücklich und für jedermann verständlich nachzeichnen wollen, dann soll das zu einem Gewinn für die Kinder und ihre Anliegen werden, aber keine Einmischung des Staates in Familien provozieren, wo sie nicht durch das Wächteramt geboten ist. Das austarierte System zwischen Kindern, Eltern und staatlichem Wächteramt darf nicht verschoben werden. Dies kann nur mit einer Ergänzung im Rahmen von Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz geschehen.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUThomasde Maizière1Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird das Thema von Kindergrundrechten sehr behutsam angehen. Wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an. Der Artikel 6 unseres Grundgesetzes regelt ferner, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat schreitet hingegen erst dann ein, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Verhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Gütern stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz, von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion nehmen wir den Schutz der Kinder sehr ernst. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegeEltern. Dies soll nicht zuletzt durch eine Änderung des Grundgesetzes zum Ausdruck gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUMariaFlachsbarth1Vielen Dank für Ihre Email vom 10. Juni 2019, in der Sie sich zu der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz äußern.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr nicht mehr gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden dürfen und ab Vollendung des vierzehnten Lebensjahres uneingeschränkt selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen.

Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt. Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen.

Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren. Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das werden wir durch die Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Mit freundlichen Grüßen
52
CDUHans-JoachimFuchtel1Ich kann Ihnen versichern, dass sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag der Bedeutung dieses Themas durchaus bewusst ist. Wir werden dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit unserem Koalitionspartner, der SPD, darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.
53
CDUEberhardGienger1Vielen Dank für Ihre Email vom 10.06.2019 zum Thema Kinderrechte.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Mit freundlichen Grüßen
54
CDUMichaelGrosse-Brömer1Vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben an den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Herrn Michael Grosse-Brömer. Herr Grosse-Brömer hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren. Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUOlavGutting1Mit Dank bestätige ich den Eingang Ihrer Mailzuschrift vom 30. Juni 2019.

Da mein parlamentarisches Arbeitsfeld in der Finanzpolitik liegt, bin ich leider mit den Diskussionen und Beratungen auf dem Gebiet der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht so vertraut. Ich habe den zuständigen Referenten der AG zu dieser Thematik befragt und habe dort folgende Auskunft erhalten:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.“

Ich habe natürlich auch das Thema im Internet recherchiert und dabei festgestellt, dass es auch in unserer Fraktion Mitglieder gibt, die mit Ihnen in der Argumentation auf einer Linie liegen. Ein weiteres Argument, das immer wieder auftaucht, ist der Hinweis, dass für den Schutz von Kindern im Grundgesetz bereits alles enthalten ist.

Allerdings – das darf man nicht unterschlagen – haben sich beide Koalitionspartner im Koalitionsvertrag auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verständigt.

An diese Abmachungen müssen sich die Koalitionäre aber auch halten, anderenfalls wäre eine Koalitionsvereinbarung überflüssig und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Dauer auch nicht vorstellbar.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUFrankHeinrich1Ich danke Ihnen für Ihren Brief, in dem Sie dazu auffordern, dass Kinderrechte nicht im Grundgesetz verankert werden sollten. Tatsächlich erreichen mich in den letzten Tagen einige Zuschriften zu diesem Thema, da die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Gesetzentwürfe hierzu im Bundestag eingebracht haben und diese in erster Lesung am 6. Juni im Bundestag debattiert worden sind. Gern antworte ich Ihnen, auch nach Rücksprache mit meinem Fraktionskollegen Marco Wanderwitz, den Ihre Anfrage ebenfalls erreicht hat.

In den letzten Monaten habe ich mich intensiv mit vielen Leuten darüber unterhalten und mit dem Für und Wider zu diesem Thema beschäftigt. Bisher bin ich grundsätzlich Befürworter der Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz. Meiner Ansicht nach sollte dieser Schritt allerdings erst nach reiflicher Diskussion realisiert werden. Denn wie Sie bereits schreiben, gibt es Vorbehalte, die ernst genommen werden müssen. Dafür gibt es die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis Ende dieses Jahres einen Vorschlag zu dieser Grundgesetzänderung vorlegen wird. Auf deren Ergebnisse bin ich schon sehr gespannt und werde erst dann eine endgültige Entscheidung treffen, wie ich mich positioniere.

Nichtsdestotrotz ist es meiner Meinung nach längst überfällig, die Rechte für Kinder ins deutsche Grundgesetz einzubetten. Viele europäische Länder haben diese (zumindest in Fragmenten) bereits vor Jahren in ihre Verfassungen aufgenommen. Da stellt sich die Frage, warum gerade wir in Deutschland so zögerlich damit umgehen. Ich denke, dass das Abwägen zwischen der Förderung der Rechte von Kindern bei deutlicher Wahrung der Elternrechte und -pflichten ein politisch-rechtlicher Balanceakt ist. Unstrittig ist, dass das Kindeswohl Vorrang haben muss – dies allerdings in oberster Verantwortung der Eltern. Nicht umsonst haben fast alle Staaten die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet und in nationales Recht übertragen.

Kinder haben eigene Rechte. Sie sind keine kleinen Erwachsenen, sondern eigenständige Persönlichkeiten, die auch rechtlich als solche wahrgenommen werden müssen. Die finnische Verfassung, die den Subjektstatus von Kindern herausstellt, ist hier besonders hervorzuheben. Aber: Gleichzeitig dürfen Eltern und Erziehungsberechtigte nicht in ihrer Verantwortung beschnitten werden, was mir – als Politiker, Vater und Großvater – persönlich sehr wichtig ist. Die Familie ist und bleibt das Kernstück unserer Gesellschaft. Bei einer möglichen Konkretisierung der Kinderrechte in der Verfassung darf das gut austarierte Verhältnis von Staat, Familie und Kind nicht durcheinander gebracht werden. Kinderrechte dürfen die Elternrechte nicht aushebeln. An erster Stelle steht für mich persönlich, die Eltern zu befähigen und die Familien zu stärken. Der Staat hat hierbei eine Wächterfunktion gegenüber den Kindern. Denn auch wenn wir in Deutschland bereits gut dastehen bei der Durchsetzung von Kinderrechten, gibt es immer noch genügend „Baustellen“ in diesem Bereich. So müssten meiner Ansicht nach Kinder beispielsweise im Grundgesetz deutlicher als Subjekte und Träger eigener Rechte hervorgehoben werden und nicht als Regelungsgegenstand bzw. Objekt der Eltern. Deshalb müssen wir den intensiven Diskurs fortsetzen, um allen Beteiligten gerecht zu werden. Und damit hier eben keine Unwucht entsteht, habe ich mich und werde ich mich aktiv an den Diskussionen beteiligen. Ihre Argumente helfen mir dabei und deshalb bin ich dankbar, dass Sie mich diesbezüglich angeschrieben haben. Mir ist sehr bewusst, dass die Gefahr besteht, dass wir die Situation für Familien mit einer solchen Grundgesetzänderung verschlechtern könnten. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz meine Unterstützung nicht bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
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CDURudolfHenke1Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. Juni, in der Sie sich gegen eine Aufnahme von expliziten Kinderrechten in das Grundgesetz aussprechen. Gerne schildere ich Ihnen, wie ich als Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu dieser Frage stehe.

Natürlich gelten die allgemeinen Grundrechte sowie verschiedenen Schutz- und Abwehrrechte unserer Verfassung selbstverständlich auch für Kinder und Jugendliche. Seit der deutschen Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 gibt es allerdings immer wieder politische und juristische Diskussionen, ob insbesondere das sogenannte Kindeswohlprinzip als Kernstück der UN-Konvention stärker im deutschen Grundgesetz zum Ausdruck kommen sollte. Befürworter betonen, dass eine explizite Nennung die Sichtbarkeit von Kinderrechten und ihre Anwendung in der Praxis verbessern und die gesellschaftliche Beteiligung von Kindern stärken würde. Konkret steckt dahinter vielfach der politische Wunsch, Kinder in Deutschland umfassend vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung oder Kinderarmut zu schützen.

Im Jahr 2017 kamen zwei vom Bundesfamilienministerium beauftragte Gutachten zu dem Ergebnis, dass es bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Kernprinzipien in Deutschland noch Defizite gebe. Das hier verlinkte Gutachten der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Friederike Wapler analysierte die aktuelle Umsetzungspraxis von Gesetzgeber und Rechtsprechung; sie bewertete eine explizite Verankerung des Kindeswohlprinzips und des Beteiligungsrechtes gemäß UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz als verfassungspolitisch sinnvoll. Im Koalitionsvertrag von Februar 2018 verständigten sich CDU, CSU und SPD neben einfachgesetzlichen Schritten auf folgendes Vorhaben: „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.“

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe tagt seit Juni 2018 unter der Leitung des Bundesjustizministeriums, ihr Bericht wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion strebt eine Lösung an, die den Bedenken der Verfassungsrechtswissenschaft konsequent Rechnung trägt und Umsetzungswege sorgfältig abwägt. Das in Artikel 6 unseres Grundgesetzes verankerte und bewährte Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat soll dabei unberührt bleiben. Das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder beinhaltet vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Dem Staat fällt sein Wächteramt dann zu, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen (können) und ihre Kinder vernachlässigen. Die Konkretisierung im Grundgesetz darf also keine Schwächung des Elternrechts zulassen und muss die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. In die Beratungen wird sicherlich auch der Vorschlag aus den Reihen meiner Fraktion einfließen, ein neues Staatsziel „Kinderförderung“ im Zusammenhang mit Aspekten der Generationengerechtigkeit einzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUMichaelHennrich1Vielen Dank für Ihre Mail. Grundsätzlich gilt für uns: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient. Eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wir die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUStefanKaufmann1Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Das war ein Anliegen der SPD; die CDU/CSU hätte auch darauf verzichtet, da wir Kinderrechte bereits hinreichend geschützt sehen.

Die Sorge, dass mit der Aufnahme von Kinderrechten das Erziehungsrecht der Eltern geschwächt wird, halte ich wie die meisten Verfassungsrechtler allerdings für unbegründet. Kinder haben auch Rechte gegenüber Dritten und vor allem gegenüber staatlichen Einrichtungen, in denen sie heute mehr Zeit als früher verbringen.

Grundrechte sind vor allem Schutzrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Ich bin schon der Ansicht, dass die Rechte von Familien gegenüber dem Staat durch die Aufnahme von Kinderrechten in der Verfassungswirklichkeit eher gestärkt werden. Somit kann und werde ich der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
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CDUCarstenKörber1Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. Juni 2019, in dem Sie Stellung zur laufenden Debatte zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz nehmen. Auch wir halten es für besonders wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema zu führen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
61
CDUKarl A.Lamers1Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
62
CDUKatharinaLandgraf1Vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
63
CDUKatjaLeikert1Vielen Dank für Ihre Email und die Zusendung des Clips. Ich habe es mir aufmerksam angesehen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
64
CDUKarinMaag1Wir werden dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen. Daher nehme ich die von Ihnen geäußerte Kritik gerne mit.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUAstridMannes1Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich natürlich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren, welches Sie ja auch angesprochen haben.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir natürlich ebenfalls bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen die Eltern. Nur das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Herzliche Grüße
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CDUCarstenMüller1Vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Kinderrechte im Grundgesetz vom 21. Juni 2019.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes die entsprechenden Formulierungen zum Schutz der Kinder und Familie sehr bewusst in das Grundgesetz aufgenommen haben. Aus diesem Grund wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dieses Thema sehr behutsam angehen. Wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen. Ich kann Ihnen versichern: Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet! Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

Sehr geehrter Herr Lübke, in einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen. Erst danach werden die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag aufgenommen und über eine entsprechende Regelung abgestimmt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
67
CDUJoachimPfeiffer1Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Oktober zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz. Herr Dr. Pfeiffer hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; sie will die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag hat man sich – auf Wunsch der SPD - darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt der Überlegungen der Unionsfraktion ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat will die Union bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach ihrem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt das Wohl der Kinder besonders am Herzen. Sie will die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass sie sich für eine kindgerechte Gesellschaft einsetzt. Das will sie mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern und das soll durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck gebracht werden.

Gerne hört Herr Dr. Pfeiffer dazu Ihre Bewertung. Möchten Sie auch in Zukunft über seine Arbeit in Berlin und im Wahlkreis informiert bleiben? Dann melden Sie sich doch für den kostenlosen E-Newsletter ‚Pfeiffer-Post‘ an, der in unregelmäßigen Abständen die aktuellen politischen Geschehnisse zusammenfasst: https://www.joachim-pfeiffer.info/newsletter. Herr Dr. Pfeiffer wünscht eine spannende Lektüre!

Mit freundlichen Grüßen
68
CDUEckhardPols1Vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen, die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet! Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Als Vater von fünf Kindern und ehemaliger Vorsitzender der Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder) stehe ich unter den genannten Voraussetzungen ganz ausdrücklich hinter der Umsetzung dieser Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen
69
CDUKerstinRadomski1Vielen Dank für Ihren Brief zu den Kinderrechten im Grundgesetz. Gerne möchte ich auf Ihre Sorgen zu einer geplanten Aufnahme dieser Rechte ins Grundgesetz eingehen.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns verständigt, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz verankert werden. In der CDU/CSU-Fraktion wird diskutiert, wie man dies ausgestalten könnte. Dabei ist unser Mittelpunkt unserer Überlegungen das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Günter Krings hat einen Vorschlag eingebracht: die Ausgestaltung der Kinderförderung kann über die Einfügung eines Staatsziels erreicht werden. Dadurch könnten Belange der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

Gerne möchte ich mich auch für Ihre Argumente gegen die explizite Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz bedanken. Ich dann diese nachvollziehen. Bereits jetzt gilt schon: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verplfichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehun, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortunsbewusstem Handeln berücksichtigt.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir treten für eine kindgerechte Gesellschaft mit den Eltern ein. Dies wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUEckhardtRehberg1Ich kann Ihnen versichern, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dieses Thema sehr behutsam angehen wird. Wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zuselbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrerKinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nichtwahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät eine BundLänder-Arbeitsgruppe, die bis Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten soll.

Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Wichtig ist aus meiner Sicht, dass bei einer möglichen Konkretisierung das gut austarierte Verhältnis von Familie, Staat und Kind nicht durcheinander gebracht werden darf und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden müsse. An erster Stelle stehe die Aufgabe, die Familien zu stärken und die Eltern zu befähigen, ihren Aufgaben nachzukommen. Dabei habe der Staat eine Wächterfunktion.
71
CDUErwinRüddel1die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.
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CDUPatrickSchnieder1Der von Ihnen genannte Gesetzentwurf wurde in der Plenarsitzung am 06.06.2019 beraten und an die Ausschüsse überwiesen. In der Union wird die Thematik durchaus unterschiedlich bewertet. Persönlich sehe ich das eher kritisch. Allerdings möchte ich festhalten, dass im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgelegt wurde, dass wir die Rechte von Kindern stärken und Kinderrechte im Grundgesetz verankern möchten. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir dieses Thema daher sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Dabei sollten wir daher Folgendes im Auge behalten: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient. Eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt. Der Mittelpunkt unserer Überlegungen hinsichtlich einer etwaigen Grundgesetzänderung sollte daher das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder bleiben. Denn dieses Recht beinhaltet vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach meinem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben. Sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUNadineSchön1Wie Sie sicherlich wissen, haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendliche in Deutschland wohlbehalten aufwachsen. Zwar sind Kinder vom Schutzbereich aller Grundrechte des Grundgesetzes schon heute in gleicher Weise erfasst wie Erwachsene. Aber durch die ausdrückliche Nennung im Grundgesetz könnte die gesellschaftliche Debatte über das Kindeswohl einen neuen Schub bekommen. Mitentscheidungs- und Mitspracherechte von Kindern würden erhöht. Das Bewusstsein von Erwachsenen würde geschärft, Kinderrechte stärker wahrzunehmen.

Was wir als CDU aber nicht wollen, ist, das gut austarierte Dreieck von Staat/Eltern/Kindern zu Lasten der Eltern und zu Gunsten des Staates zu verschieben. Der Staat soll weiterhin nur dann eingreifen können, wenn eine Kindeswohlgefährdung besteht, die die Eltern nicht abwenden können oder selbst verursachen.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, erarbeitet derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Formulierungsvorschlag für die Grundgesetzänderung. Wir werden diesen Prozess abwarten und den Vorschlag dann sorgfältig prüfen.
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CDUKarinStrenz1vielen Dank für die E-Mail zu Ihrem Anliegen bzgl. der Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; Wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang.
Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.
Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.
Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.
Mit freundlichen Grüßen
75
CDUAntjeTillmann1Haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
76
CDUOswinVeith1Vielen Dank für Ihre freundliche E-Mail zur Aufnahme von Kinderrechten in unser Grundgesetz.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Mir und meinen Kollegen liegen die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Mit freundlichen Grüßen
77
CDUVolkmarVogel1Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUMarcoWanderwitz1siehe Antwort Frank Heinrich
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CDUElisabeth
Winkelmeier-Becker
1Vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben an den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Herrn Michael Grosse-Brömer. Herr Grosse-Brömer hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
80
CDUPaulZiemiak1Vielen Dank für Ihre beiden Schreiben zum Thema Kinderrechte im Grundgesetz. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst jetzt antworten. Ihre Kritik und Ihre Bedenken haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne möchten wir die Möglichkeit nutzen, Ihnen darauf zu antworten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Mit freundlichen Grüßen
81
CSUArturAuernhammer1Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.07.2019 dieses Jahres zur Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.

Die CSU im Bundestag begleitet die Diskussion sehr eng und wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken, ohne dabei das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu beschränken.

Die Rechte von Kindern sind bereits nach derzeitiger Gesetzeslage durch die Grundrechte verfassungsrechtlich abgesichert. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Rechtsprechung ein differenziertes, wohlaustariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt. Insbesondere sind Kinder bereits jetzt Grundrechtsträger, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen.

Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient; eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Daher setzte sich die CSU im Bundestag in der Vergangenheit primär stets für die Stärkung von Kinderrechten im Rahmen von konkreten gesetzlichen Maßnahmen ein, wie der konsequenten Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet und nicht für eine symbolträchtige Änderung des Grundgesetzes.

Gleichwohl wird die Aufnahme einer entsprechenden Regelung ins Grundgesetz aufgrund der von ihr ausgehenden Symbolkraft vielerseits als wünschenswert erachtet. An die Entscheidungsträger in Staat und Kommunen sowie die gesamte Gesellschaft kann so ein wichtiges politisches Signal gesandt werden. Dementsprechend haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Eine Verfassungsänderung darf jedoch aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass das bestehende differenzierte und wohlaustarierte System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat aus dem Gleichgewicht gerät. Dabei ist von höchster Relevanz, die Elternrechte (Art. 6 Absatz 2 Grundgesetz) nicht zu beschneiden, die vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhalten. Wie auch Sie richtig ausführen, ist die Familie die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat schreitet mit seinem Wächteramt erst ein, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und ihre Kinder vernachlässigen.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit die Umsetzung des Koalitionsvertrages und die Ausgestaltung und Zielrichtung von Kinderrechten im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Ich hoffe, Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass der CSU im Bundestag die Familie, also Eltern und Ihre Kinder, besonders am Herzen liegen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Gleichzeitig wollen wir dabei jedoch Elternrechte nicht beschränken, indem wir Eltern von staatlicher Seite bevormunden.

Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass wir auch in Zukunft für eine verlässliche, bürgerlich-konservative Politik für ganz Deutschland arbeiten werden. Über Ihre Unterstützung unserer Politik würde ich mich sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen
82
CSUDorotheeBär1Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zu Kinderrechten im Grundgesetz. Als Abgeordnete gehe ich dieses Thema sehr behutsam an. Grundsätzlich geht es darum, die Kinderrechte zu stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Ich versichere Ihnen, dass mir unsere Kinder besonders am Herzen liegen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.



Mit freundlichen Grüßen
83
CSUReinhardBrandl1Haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. Juni 2019 zur Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.

Meine Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landesgruppe und ich begleiten die Diskussion sehr eng und wir werden dieses Thema sehr behutsam angehen. Wir wollen die Kinderrechte stärken, ohne dabei das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu beschränken.

Die Rechte von Kindern sind bereits nach derzeitiger Gesetzeslage durch die Grundrechte verfassungsrechtlich abgesichert. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Rechtsprechung ein differenziertes, wohlaustariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt. Insbesondere sind Kinder bereits jetzt Grundrechtsträger, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen.

Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient; eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Daher haben wir uns in der Vergangenheit primär stets für die Stärkung von Kinderrechten im Rahmen von konkreten gesetzlichen Maßnahmen eingesetzt, wie der konsequenten Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet, und nicht für eine symbolträchtige Änderung des Grundgesetzes.

Gleichwohl wird die Aufnahme einer entsprechenden Regelung ins Grundgesetz aufgrund der von ihr ausgehenden Symbolkraft vielerseits als wünschenswert erachtet. An die Entscheidungsträger in Staat und Kommunen sowie die gesamte Gesellschaft kann so ein wichtiges politisches Signal gesandt werden. Vor diesem Hintergrund haben wir uns mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern.

Eine Verfassungsänderung darf jedoch aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass das bestehende differenzierte und wohlaustarierte System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat aus dem Gleichgewicht gerät. Dabei ist von höchster Relevanz, die Elternrechte (Art. 6 Absatz 2 Grundgesetz) nicht zu beschneiden, die vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhalten. Wie auch Sie richtig ausführen, ist die Familie die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat schreitet mit seinem Wächteramt erst ein, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und ihre Kinder vernachlässigen.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit die Umsetzung des Koalitionsvertrages und die Ausgestaltung und Zielrichtung von Kinderrechten im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Ich hoffe, Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass meinen zuständigen Fachkollegen und mir die Familie, also Eltern und ihre Kinder, besonders am Herzen liegen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Gleichzeitig wollen wir dabei jedoch Elternrechte nicht beschränken, indem wir Eltern von staatlicher Seite bevormunden.

Mit freundlichen Grüßen
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CSUMichaelFrieser1Nach Telefonat: Ausweichend geantwortet, scheint mit der Fraktionsmehrheit zu gehen.
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CSUPaulLehrieder1Herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Juni 2019 hinsichtlich der Kinderrechte.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort behilflich sein konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
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CSUDanielaLudwig1Vielen Dank für Ihren kritischen Brief zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen, weil wir einerseits die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren wollen.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind.

Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt. Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren. Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Sie können also versichert sein, dass keine ideologischen Wege von uns verfolgt und wir eine objektive Lösung finden werden.

Mit freundlichen Grüßen
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CSUStephanMayer1ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Schreiben sowie die beigefügten detaillierten Informationen vom 5. November 2019, in welchem Sie Ihre Bedenken in Bezug auf mögliche Konsequenzen einer gesonderten Aufnahme von Kinderrechten in unser Grundgesetz zum Ausdruck bringen. Ihre darin geäußerten Anliegen nehme ich außerordentlich ernst.
Zuallererst möchte ich betonen, dass mir insbesondere kritische Schreiben wie das Ihre von Seiten der Bürgerinnen und Bürger jederzeit herzlichst willkommen sind. Meine politische Arbeit kann sich nur verbessern, wenn ich kritische Meinungen und Anregungen erhalte und diese in meiner täglichen Arbeit an geeigneter Stelle mit einfließen lassen kann.
Anlässlich der kontroversen Auseinandersetzung zu diesem Thema, kann ich Ihnen versichern, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dieses sehr persönliche Thema überaus bedacht angeht. Wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das unter allen Umständen naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.
Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.
Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach meinem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Aus diesem Grund wollen wir die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Dieses Anliegen wollen wir ebenfalls durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen. Ebenfalls werde ich mich selbst in den kommenden Wochen – unter Berücksichtigung Ihrer Anliegen – weiterhin intensiv mit diesem Thema im parlamentarischen Prozess auseinandersetzen.
Ich hoffe sehr, Ihnen hinreichend auf Ihr Schreiben geantwortet zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für weitergehende Fragen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. Zudem wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen ein frohes, gesegnetes und glückliches Weihnachtsfest sowie erholsame und besinnliche Feiertage. Für das Jahr 2020 wünsche ich Ihnen ebenfalls alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit, Erfolg und Gottes reichen Segen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer, MdB
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CSUHansMichelbach1Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Freundliche Grüße
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CSUStefanMüller1Vielen Dank für Ihre Nachricht zur Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.

Die CSU im Bundestag begleitet die Diskussion sehr eng und wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken, ohne dabei das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu beschränken.

Die Rechte von Kindern sind bereits nach derzeitiger Gesetzeslage durch die Grundrechte verfassungsrechtlich abgesichert. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Rechtsprechung ein differenziertes, wohlaustariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt. Insbesondere sind Kinder bereits jetzt Grundrechtsträger, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen.

Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient; eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Daher setzte sich die CSU im Bundestag in der Vergangenheit primär stets für die Stärkung von Kinderrechten im Rahmen von konkreten gesetzlichen Maßnahmen ein, wie der konsequenten Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet und nicht für eine symbolträchtige Änderung des Grundgesetzes.

Gleichwohl wird die Aufnahme einer entsprechenden Regelung ins Grundgesetz aufgrund der von ihr ausgehenden Symbolkraft vielerseits als wünschenswert erachtet. An die Entscheidungsträger in Staat und Kommunen sowie die gesamte Gesellschaft kann so ein wichtiges politisches Signal gesandt werden. Dementsprechend haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern.   Eine Verfassungsänderung darf jedoch aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass das bestehende differenzierte und wohlaustarierte System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat aus dem Gleichgewicht gerät. Dabei ist von höchster Relevanz, die Elternrechte (Art. 6 Absatz 2 Grundgesetz) nicht zu beschneiden, die vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhalten. Wie auch Sie richtig ausführen, ist die Familie die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat schreitet mit seinem Wächteramt erst ein, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und ihre Kinder vernachlässigen.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit die Umsetzung des Koalitionsvertrages und die Ausgestaltung und Zielrichtung von Kinderrechten im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Ich hoffe, Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass der CSU im Bundestag die Familie, also Eltern und Ihre Kinder, besonders am Herzen liegen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Gleichzeitig wollen wir dabei jedoch Elternrechte nicht beschränken, indem wir Eltern von staatlicher Seite bevormunden.

Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass wir auch in Zukunft für eine verlässliche, bürgerlich-konservative Politik für ganz Deutschland arbeiten werden. Über Ihre Unterstützung unserer Politik würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
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CSUFlorianOßner1Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. September 2019, in dem Sie Stellung zur laufenden Debatte zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz nehmen. Auch wir als CSU halten es für besonders wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema zu führen. Zusammen mit unserer Schwesterpartei der CDU werden wir dieses Thema im Bundestag sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Sehr gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen oder Anmerkungen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen
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CSUChristianSchmidt1Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Kinderrechte.

Lassen Sie mich ganz klar sagen: das Ziel von Kinderrechten darf nicht dazu führen, daß Familien aufgespalten werden. Ich werde mich im weiteren parlamentarischen Ablauf mit Nachdruck dafür einsetzen, daß hier Augenmaß gewahrt wird.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind.

Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.
Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Mit freundlichen Grüßen
92
CSUKatrinStaffler1Ich danke Ihnen für Ihre E-Mail, in der Sie mir Ihre Meinung zum Thema „Kinderrechte“ darlegen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch eine Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Als zuständige Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Fürstenfeldbruck antworte ich auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, die Sie angeschrieben haben.

Die CSU im Bundestag begleitet die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sehr eng und wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken, ohne dabei das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu beschränken. Wir werden daher auch die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wie in ihrem Bericht vom 25. Oktober 2019 vorgestellt, sehr genau prüfen. Die Arbeitsergebnisse entfalten auch keine Bindungswirkung für uns als Gesetzgeber.

Die Rechte von Kindern sind – wie Sie richtig ausführen – bereits nach derzeitiger Gesetzeslage durch die allgemeinen Grundrechte verfassungsrechtlich abgesichert. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Rechtsprechung ein differenziertes, wohlaustariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt. Insbesondere sind Kinder bereits jetzt Grundrechtsträger. Ihre Menschenwürde und ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen.

Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient; eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Daher setzte sich die CSU im Bundestag in der Vergangenheit primär stets für die Stärkung von Kinderrechten im Rahmen von konkreten gesetzlichen Maßnahmen ein, wie der konsequenten Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet und nicht für eine symbolträchtige Änderung des Grundgesetzes.

Gleichwohl wird die Aufnahme einer entsprechenden Regelung ins Grundgesetz aufgrund der von ihr ausgehenden Symbolkraft vielerseits als wünschenswert erachtet. An die Entscheidungsträger in Staat und Kommunen sowie die gesamte Gesellschaft kann so ein wichtiges politisches Signal gesandt werden. Dementsprechend haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern.

Eine Verfassungsänderung darf jedoch aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass das bestehende differenzierte und wohlaustarierte System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat aus dem Gleichgewicht gerät. Dabei ist von höchster Relevanz, die Elternrechte (Art. 6 Absatz 2 Grundgesetz) nicht zu beschneiden, die vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhalten. Wie auch Sie richtig ausführen, ist die Familie die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat schreitet mit seinem Wächteramt erst ein, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und ihre Kinder vernachlässigen.

Ich hoffe, Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass der CSU im Bundestag die Familie, also Eltern und Ihre Kinder, besonders am Herzen liegen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Gleichzeitig wollen wir dabei jedoch Elternrechte nicht beschränken, indem wir Eltern von staatlicher Seite bevormunden.

Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass wir auch in Zukunft für eine verlässliche, bürgerlich-konservative Politik für ganz Deutschland arbeiten werden. Über Ihre Unterstützung unserer Politik würde ich mich sehr freuen.


Herzliche Grüße

Katrin Staffler
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CDUMaikBeermann1Vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich kritisch zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz äußern. Als Mitglied im Familienausschauss des Deutschen Bundestages habe ich mich auch mit diesem Thema beschäftigt und teile Ihre Bewertung ausdrücklich. Mir liegen Kinder besonders am Herzen und ich will die Rechte der Kinder stärken. Allersings geht das aus meiner Sicht nur mit und in den Familien - nicht gegen die Eltern. Das ist mir persönlich sehr wichtig.

Im Koalitionsvertrag wurde sich aber mit der SPD darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Ich freue mich jedoch, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den anstehenden Verhandlungen dieses Thema sehr behutsam angehen wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Ausgleich so gestaltet wird, dass Kinderrechte gestärkt und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder gewahrt werden. Der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn die Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.
Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwas in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.
In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende des Jahres vorliegen.
Insofern sind wir beide uns bei diesem Thema einig und ich werde meine Kollegen fortan weiter in diesem Sinne sensibilisieren.
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CDUChristophBernstiel1"eher eine ablehnende Haltung gegenüber der Aufnahme von Kinderrechten ins GG"
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CDUMarcBiadacz1Vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema "Kinderrechte im Grundgesetz verankern". Ich freue mich, dass Sie sich hierzu an mich als Ihren direkt gewählten Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Böblingen gewandt haben.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wir die Kinderrechte stärken und zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wahren.

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Bereits jetzt gilt aber: Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an. Ihre Menschenwürde und ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt der Überlegungen der Union zu diesem Thema ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach meinem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

In einer Arbeitsgruppe beraten Bund und Länder derzeit über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Ein Vorschlag soll bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen. Diese Beratungen und die daraus resultierenden Vorschläge sollten wir nun abwarten.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen die Eltern.

Sollten Sie weitere Anmerkungen oder Fragen haben, freue ich mich, wenn Sie sich an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUHeikeBrehmer1Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 6. Juni 2019 zum Thema „Kinderrechte“ möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir im Deutschen Bundestag insbesondere vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention die Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz umfassend, vielseitig und transparent erörtern.

Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit einem Kindergrundrecht ein Vorhaben. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die am 6. Juni 2018 das erste Mal getagt hat. Sie soll spätestens bis Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe gilt es abzuwarten und den gesamten Prozess mit Sorgfalt und Augenmaß zu begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
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CDUSteffenBilger1Vielen Dank für Ihre Worte zum Thema Kinderrechte!
Zum Thema Kinderrechte haben mich zahlreiche Nachrichten erreicht und ich kann die diesbezüglichen Bedenken gut nachvollziehen. Auch ich sehe die Gefahren, die mit einer solchen Änderung einhergehen können – gleichzeitig befürworte ich jedoch den Grundgedanken, Kinderrechte zu stärken. Dabei kann ich Ihnen versichern, dass sich meine Vorstellungen klar von denen der Linken und Grünen unterscheiden, die zuletzt Thema im Bundestag waren.
Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach dem Verständnis der CDU/CSU vor allem den Belangen der Kinder und der Familien stärkeres Gewicht geben, sei es bei der Entscheidung über Geld und Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.
Mittelpunkt all unserer Überlegungen bleibt jedoch das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Nicht der Staat, sondern die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Der Staat wird weiterhin nur dann eingreifen, wenn Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen und ihre Kinder vernachlässigen. Diesen Grundsatz werden wir bewahren.
Einen faulen Kompromiss, der in eine andere Richtung zielt, werde ich jedenfalls nicht mittragen. Als CDU/CSU wollen wir eine kindgerechte Gesellschaft schaffen und zwar in Zusammenarbeit mit den Familien und nicht gegen sie.
Was den weiteren Zeitplan angeht, so wurden zu dem Thema bisher nur Anträge der Opposition diskutiert. Bund und Länder beraten aktuell in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe über die Ausgestaltung und Zielrichtung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetz. Spätestens Ende des Jahres wird es hier erste Ergebnisse geben.
Als Familienvater und Christdemokrat liegt mir dieses Thema genauso am Herzen wie Ihnen – ich kann Ihnen daher versichern, dass ich es nicht dazu kommen lassen werde, dass eine beabsichtigte Stärkung der Kinderrechte sich nachteilig auf das Familienleben in Deutschland auswirkt.
Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, können Sie sich gerne jederzeit wieder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
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CDUMichaelDonth1Vielen Dank für Ihre Mail vom 13. November, indem Sie mir Ihr Sorgen und Ängste bezüglich der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetzt mitteilen. Ich kann Ihre Gedanken nachvollziehen. Vielleicht wissen Sie, dass meine Frau und ich auch drei (inzwischen ebenfalls größtenteils erwachsene) Kinder haben. Wir haben uns bewusst für das Modell entschieden, dass meine Frau die Erziehung und Betreuung unserer Kinder zu Hause nach christlichen Werten übernimmt. Darüber bin ich dankbar. Auch wir können uns nicht vorstellen, dass uns ein Betreuungs-oder Erziehungsmodell vorgeschrieben wird.

CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die Aufnahme von Kinderrechten ausgesprochen. Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendliche in Deutschland wohlbehalten aufwachsen. Art. 6 Abs. 2 GG schreibt bereits fest, dass die Eltern die Pflicht und das Recht haben, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen. Implizit enthalten ist, dass die Eltern dabei das Kindeswohl beachten müssen. Denn, tun sie es nicht und besteht eine Kindeswohlgefährdung, die die Eltern nicht abwenden können oder selbst verursachen, muss der Staat qua Wächteramt eingreifen.

Leider gibt es diese Kindeswohlgefährdung — auch wenn sie für uns kaum vorzustellen ist — aber immer häufiger. Gott sei Dank ist das bei uns in der Region — auf der Alb sowieso —eher die Seltenheit. In großen Städten schaut es aber ganz anders aus.

Die Union steht für den Schutz und die Stärkung der Familie als Nukleus der Gesellschaft, in der Gemeinschaft, Selbstbestimmung und Werte gelebt und geübt werden. Die Familie ist die Quelle von Geborgenheit und Sicherheit, aber auch von Vielfalt und Freiheit.

Eine staatliche Bevormundung von Familien, sei sie noch so wohlwollend gemeint, würde mehr Schaden als Nutzen anrichten. Daher darf nicht riskiert werden, dass eine misslungene Formulierung der Kinderrechte in das Grundgesetz den Staat statt der Eltern für das Kindeswohl zuständig macht.

Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ gibt nun Anlass zur Prüfung, ob die dort enthaltenen Formulierungsvorschläge die Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen. Es bleibt derzeit abzuwarten, für welche Variante sich die Bundesjustizministerin letztlich entscheiden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass Kinder bereits jetzt Grundrechtsträger sind. Bei diesem für alle Familien in Deutschland sensiblen Thema sind die nächsten Schritte mit aller Sorgfalt anzugehen und es ist genau darauf zu achten, dass wir ein bewährtes System – welches die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Kind, Eltern und Staat in Einklang bringt – nicht zum Nachteil der Eltern in Richtung des Staates verschieben.

Deshalb werden wir uns den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ergebnisoffen anschauen und auch andere Vorschläge prüfen. In dem Abschlussbericht sehen wir keine Vorgaben für das parlamentarische Verfahren. Die Rechte von Kindern sind bereits jetzt umfassend im Grundgesetz geschützt. Die ausdrückliche Benennung von Kinderrechten im Grundgesetz soll zu einem Gewinn für die Kinder werden, aber keine unnötige staatliche Einmischung in Familien provozieren, wo diese nicht durch das Wächteramt des Staates geboten sind. Wir haben bereits ein austariertes System zwischen Kindern, Eltern und staatlichem Wächteramt.

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles erdenklich Gute!

Mit freundlichen Grüßen nach Grabenstetten
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CDUHermannFärber1Vielen Dank für Ihren Brief vom 06.06.2019. Ich habe sie mit großem Interesse gelesen.

Vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention haben die Fraktionen „Die Linke“ und „Die Grünen“ Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, über die am 06.06.2019 der Deutsche Bundestag in erster Lesung debattiert hat.

Gleichzeitig hat er die eingebrachten Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

CDU/CSU und SPD haben bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie auch im Verfassungsrecht die Situation für Kinder in unserer Gesellschaft verbessern möchten. Deshalb wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2019 Vorschläge vorzulegen, wie und in welcher Form man das am allerbesten machen kann; denn wir sind uns im Ziel vollkommen einig: Wir möchten die bestmöglichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Kinder sich zu eigenständigen Persönlichkeiten in unserer Gesellschaft entwickeln können.

Wir müssen angesichts der Verfassungsrealität in unserem Land überlegen, wie man dieses Ziel, nämlich Kinder in unserer Verfassung zu schützen, so formuliert, dass man das austarierte Verhältnis von Staat, von Familie, von Eltern und Kindern nicht durcheinander bringt. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch gewährleisten, dass die kluge und besonnene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entsprechend berücksichtigt wird. So darf durch eine mögliche Änderung des Grundgesetzes das austarierte Verhältnis von Staat, Eltern und Kindern nicht zugunsten des Staates und zu Lasten der Eltern verschoben werden.

Ich bin der Meinung: Wer in unserem Land etwas für Kinder und Kinderrechte tun will, muss Familien stärken und unterstützen, weil die Familie den Rahmen bildet, in dem Kinderrechte tatsächlich abgebildet werden können. Es kann nicht um Symbolpolitik gehen, sondern nur darum, den richtigen rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen, dass Kinderrechte gestärkt werden.

Wie oben erwähnt, werden wir als CDU/CSU zunächst das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe abwarten.

Mit freundlichen Grüßen