Gesetzentwurf zu Kinderrechten :
Der Verfassungstrojaner

Von Arnd Uhle
Lesezeit: 5 Min.
Drei zentrale Inhalte sollen verankert werden: die ausdrückliche Anerkennung der Grundrechtsberechtigung des Kindes, das Kindeswohlprinzip sowie ein Beteiligungsrecht des Kindes.
Der Gesetzentwurf zu Kinderrechten gibt vor, die Rechtslage nicht ändern zu wollen. Doch wo er die Rechte der Kinder stärkt, könnten die der Eltern zurückgedrängt werden. Ein Gastbeitrag.

Er hat das Zeug zum Trojanischen Pferd: der jüngst vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin, durch den im Grundgesetz Kinderrechte ausdrücklich verankert werden sollen. Denn im Zeichen der Stärkung von Kinderrechten könnte er das Elternrecht mehr zurückdrängen, als weithin für möglich gehalten wird.

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