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Kabinettsbeschluss Sachsen will Rechtssprache geschlechtergerechter formulieren

Die Sprache in Gesetzen sei von einer Zeit geprägt, in der Mann und Frau nicht gleichberechtigt gewesen seien, sagt Sachsens Justizministerin. Das soll sich nun ändern - zum Widerwillen des Vereins Deutsche Sprache.
Sachsens Justizministerin Katja Meier setzt sich für geschlechtergerechte Sprache ein

Sachsens Justizministerin Katja Meier setzt sich für geschlechtergerechte Sprache ein

Foto: Florian Gaertner / photothek / IMAGO

Sachsen will in seinen Gesetzen bald Mann und Frau ansprechen. Am Dienstag beschloss das Kabinett, in Gesetzen und Rechtsverordnungen im Freistaat fortan nicht mehr nur die männliche Version zu verwenden. Damit setzt die schwarz-grün-rote Regierung ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um.

"Die Sprache unserer Gesetze ist immer noch von einer Zeit geprägt, in der Frauen und Männer nicht dieselben Rechte hatten. Es ist mir deshalb ein besonderes Anliegen, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann endlich auch sprachlich zum Ausdruck kommt", erklärte Justizministerin Katja Meier (Grüne).

Bisher wurde in Normtexten in Sachsen durchweg das sogenannte generische Maskulinum verwendet. So ist beispielsweise in hiesigen Gesetzen ausschließlich vom Staatsminister und nicht von der Staatsministerin oder vom Schüler und nicht von der Schülerin die Rede. "Sie waren immer mitgemeint, wurden aber nicht immer mitgedacht. Künftig sollen Frauen und Männer in Gesetzen gleichberechtigt sichtbar werden", hieß es.

Der Verein Deutsche Sprache (VDS) kritisierte den Beschluss. Professor Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, teilte am Dienstagabend mit: "Dass ein Justizministerium sich über die Regeln der amtlichen Rechtschreibung hinwegsetzt, ist schon ein starkes Stück." Wer die Sprache so "entstellen" müsse, sei weit von der Lösung echter Geschlechterprobleme entfernt.

ptz/dpa

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