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Gastbeitrag von Birgit Kelle: Geschlecht frei wählbar? Neues Gender-Gesetz hätte dramatische Folgen für Frauen und Kinder
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    Aber keine Sorge: Gentechnish verändert sind die
Christine Lambrecht (SPD)
dpa/Kay Nietfeld/dpabild Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht.
  • FOCUS-online-Gastautorin

Ein neuer Gesetzesentwurf der Minister Christine Lambrecht und Horst Seehofer will den Geschlechterwechsel von Biologie, Medizin und Fakten ablösen und zu einer reinen Selbsterklärung wandeln. Die Folgen wären dramatisch: Vor allem für Frauen, für Kinder und ihre Eltern.

Einfach, schnell und unbürokratisch durch kurze Erklärung auf dem Standesamt soll es bald gehen und das auch gleich noch spielend leicht für Kinder. Wir sprechen leider nicht über die Steuerreform auf dem berühmten Bierdeckel, sondern von dem neuen Gesetzesentwurf zum Geschlechterwechsel, der am 25. Januar 2021 in einer Gemeinschaftsproduktion des Innenministeriums von Horst Seehofer (CSU) und dem Justizministerium von Christine Lambrecht (SPD) als Referentenentwurf erstellt wurde, und bislang intern gehütet wird.

Betrachtet man das Papier, das der Redaktion vorliegt, ist das auch nicht verwunderlich. Denn käme dieses Gesetz, wären die Folgen gerade für die derzeit deutlich ansteigende Zahl von Kindern, die in Deutschland aber auch weltweit in Genderkliniken vorstellig werden, mit dem Gefühl, im falschen Körper zu stecken, unabsehbar. Denn was sich zunächst einmal sehr modern und tolerant anhört und auf "Selbstbestimmung" des Menschen setzt, endet in diesem Entwurf zum "Gesetz über die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen", kurz Geschlechtseintragungsänderungsgesetz (GeschlEintrÄndG), in einem Ziel, das man nicht anders, als düster beschreiben kann:  Das Geschlecht soll künftig völlig unabhängig von körperlichen Merkmalen zu definieren sein und das für alle Menschen ab 14 Jahren.

Über die Gastautorin Birgit Kelle

Birgit Kelle ist freie Journalistin und Autorin. Sie wurde 1975 in Siebenbürgen, Rumänien geboren und zog im Alter von neun Jahren mit ihrer Familie nach Deutschland. In Talksendungen ist sie einem breiten Publikum bekannt wegen ihrer Kritik an der Familien-, Frauen- und Genderpolitik. In verschiedenen Landtagen und vor dem dem Familienausschuss des Bundestages trat sie als Sachverständige für die Interessen von Familien und Müttern auf. Kelle ist Autorin zahlreicher Bücher. Im vergangenen Jahr erschien ihr Buch: "Noch Normal? Das lässt sich gendern! Gender-Politik ist das Problem, nicht die Lösung"

Die Publizistin Birgit Kelle
Kerstin Pukall Die Publizistin Birgit Kelle

Neuer Gesetzesentwurf: Jeder soll das Geschlecht wählen dürfen, das er will

Jeder soll dann das Geschlecht wählen dürfen, das er will. Jeder bestimmt sein Geschlecht selbst und erhält das Recht auf den entsprechenden Eintrag im Ausweis. Was das Gesetz freilich nicht regelt, sind die bahnbrechenden gesellschaftlichen und juristischen Folgen:  Was genau wäre dann ein Mann oder eine Frau, wenn es keine körperlichen Merkmale mehr sind und die subjektive Einschätzung den Beweis ersetzt? Und was bedeutet das dann für den Frauensport, Frauenhäuser, Frauenquoten, geschlechtergetrennte Umkleidekabinen, oder gar Gefängnisse, wenn die Eigendefinition die biologischen Fakten ersetzt und rechtswirksam werden soll?

Zwar geht auch dieser Gesetzesentwurf noch vom Wechsel von Mann zu Frau oder umgekehrt aus, dass man aber im neuen Gesetzesentwurf Transsexualität und Intersexualität zusammenfassen will, dürfte sehr klar als Hinweis verstanden werden, die viel zitierte "Vielfalt der Geschlechter" anschließend weiter auszubauen zu wollen.

Entwurf kommt LGBT-Lobbyverbänden entgegen

Es ist deutlich zu erkennen, dass dieser Entwurf den LGBT-Lobbyverbänden nicht nur entgegenkommt, sondern bereits fast alle ihre Forderungen übernimmt. Wenn dieser Gesetzesentwurf also so durchgeht, dann ist damit der Weg gebahnt, um in einem nächsten Schritt alle weiteren Wunschgeschlechter wie "non-binär" oder "queer", um nur zwei von hunderten zu nennen, gleich miteinzubeziehen. Käme dies Gesetz, das Geschlecht nur noch zur subjektiven Willensäußerung abseits körperlicher Fakten degradiert, dann verblieben danach auch keine Argumente mehr, warum nicht auch weitere frei erfundene "Geschlechterbezeichnungen" in Zukunft dieselben Rechte bekommen sollten. Sagt der Gesetzgeber hier: A, wird er auf kurz oder lang bei jedem neuen "Geschlecht" B sagen müssen.

Man solle alles vom Ende her denken, formuliert Bundeskanzlerin Angela Merkel gerne. Das sollte auch bei diesem Gesetzesvorhaben gelten. Um so mehr, weil es hier so nebenbei um die Dekonstruktion des Menschenbildes geht, das uns kulturell die letzten 3000 Jahre getragen hat.

Sexuelle Orientierung zentrale Themen bei Jugendlichen

Es lohnt also, sich den Entwurf in seinen Details anzusehen und vor allem zu Ende zu denken auch im Zusammenspiel mit anderen bereits existenten Gesetzen, wie etwa dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlung aus dem Juni 2020. Aber auch im Zusammenhang mit dem gerade ebenfalls von der SPD forcierten Wunsch nach der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. Explizit soll hier in Artikel 6 Grundgesetz das Recht der Kinder auf "Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten" verankert werden. Eigenverantwortung der Kinder klingt wunderbar, juristisch weiß jedoch niemand klar zu benennen, was es beinhaltet und was nicht. Die sexuelle Orientierung und das eigene Geschlecht sind bei Jugendlichen zentrale Themen der pubertären Entwicklung. Wie es aussieht, kommt gerade das Recht der Kinder auf Geschlechterwechsel dazu und würde gar mit Verfassungsrang abgesichert, um eigenverantwortlich und selbstbestimmt handeln zu dürfen.

Nun gibt es in der Tat Menschen, die ihr Geschlecht verändern wollen, auch Kinder können bereits heute diesen Wunsch schon ernsthaft vortragen. Der Gesetzgeber hat dem bereits vor 40 Jahren begonnen Rechnung zu tragen. Der Bedarf ist also gedeckt, um in Deutschland auf einem geordneten und legalen Weg sein Geschlecht zu verändern. Seit dem 1. Januar 1981 ist das sogenannte "Gesetz zur Änderung des Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen", kurz Transsexuellengesetz (TSG) in Kraft.

Medizinische Bescheinigung für Geschlechtsveränderung? 

Das, was nun vergangene Woche als Referentenentwurf von Justiz- und Innenministerium vorgelegt wurde, will die Bedingungen jetzt allerdings ganz neu ordnen und folgt nahezu identisch den Forderungen des Gesetzesentwurfes der Grünen bereits aus dem Mai 2017, von diesen als "Selbstbestimmungsgesetz" benannt, als auch den Forderungen der Lobbyverbände der Transsexuellen, die mit den Grünen in Kooperation gearbeitet haben und seit Jahren versuchen, den Geschlechterwechsel zu einer reinen Willenserklärung auf dem Standesamt zu machen und die medizinische Gutachterpflicht abzuschaffen.

Die "Bundesvereinigung Trans*" vertritt die Position, es sei "nicht nachvollziehbar", dass es für eine Geschlechtsveränderungen eine medizinische Bescheinigung brauche. Dass man sich einem Arzt oder einem Richter gegenüber erklären müsse, nennen sie "entwürdigend", "unnötigen, teuren Formalismus" und einen Verstoß gegen die Menschenwürde.

Seit 2018 arbeitet man bei der SPD an einem neuen Gesetz. Bereits die damals noch amtierende Justizministerin Katharina Barley hatte die bislang geltenden Regeln als "unzeitgemäß" tituliert und auch die Kabinettskollegin Franziska Giffey ließ schon 2018 verlauten: "…zur Bestimmung der geschlechtlichen Identität bedarf es weder eines Gerichtsverfahrens noch einer Diagnose, sondern lediglich der Selbstauskunft der antragstellenden Person.“

Sie betonte zudem, das geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben werden und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden, in dem zukünftig "Zwangssachgutachten" über die geschlechtliche Identität von Menschen nicht mehr zulässig sein sollen. Das Ziel steht also schon lange fest. Jetzt soll auf den letzten Metern der großen Koalition noch Großes verabschiedet werden, bevor sich die SPD vermutlich nach der nächsten Bundestagswahl ins Abseits begibt.

Was soll sich also nun ändern mit dem neuen Entwurf?

Laut § 3 soll das Alter, ab dem ein Kind sein Geschlecht wechseln darf, auf 14 Jahre festgelegt werden, das Gericht wird beauftragt, ein Gutachten über die Ernsthaftigkeit dieses Wunsches einzuholen. Wobei dieser "Gutachter" kein Arzt sein muss, sondern nur eine "Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung mit den Besonderheiten der Transgeschlechtlichkeit ausreichend vertraut ist".

Warum wird nicht auf ein medizinisches Gutachten beharrt, sondern eine Formulierung gewählt, die auch Aktivisten aus Betroffenenverbänden ausreichend Qualifikation zuspräche? Immerhin beharrt man bei den Intersexuellen ja auch auf ärztliche Expertise (§1)? Die Eltern müssen ihr Einverständnis geben, sollten sie sich sperren, soll ein Gericht entscheiden. Das kann im Zusammenspiel mit der gerade diskutierten Verfassungsänderung, um sogenannte "Kinderrechte" ins Grundgesetz aufzunehmen, ebenfalls auf Initiative der SPD und derselben Justizministerin Christine Lambrecht, noch sehr spannend werden.

CDU und SPD: Angestrebte Kinderrechte würden die Elternrechte nicht einschränken

Gerade üben sich die Mitglieder der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD in Beschwichtigungsreden, dass die angestrebten "Kinderrechte" die Elternrechte nicht einschränken würden. Beim Geschlechterwechsel wäre das Kind mit Hilfe eines Familiengerichtes allerdings gut gegen die eigenen Eltern aufgestellt, der Staat als Advokat seiner "Verfassungsrechte" stünde ihm zur Seite. Das nur als ein Beispiel, was "Kinderrechte" in der Anwendung anrichten können, wenn Staat und Eltern das Kindeswohl unterschiedlich auslegen.

Bei der Begutachtung von Kindern mit Geschlechterwunsch stellt sich zusätzlich die Herausforderung für jeden anständigen Gutachter oder gar Therapeuten, wie er die Ernsthaftigkeit seines minderjährigen Patienten überhaupt herausfinden soll, wenn er laut Gesetz den Wunsch des Kindes gar nicht hinterfragen darf. Das seit 12. Juni 2020 geltende "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlung" regelt nämlich direkt in §1, Absatz 1, dass jede Konversionsbehandlung an Menschen unter 18 Jahren, verboten ist und alle Behandlungen betrifft, "die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind".

Damit wird jede therapeutische Arbeit, die gerade Minderjährige von einem Weg in die Transsexualität kritisch hinterfragt, neuerdings zu einer strafbaren Handlung erklärt, die laut §5 desselben Gesetzes mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann.

Neuer Entwurf: Um Geschlecht zu wechseln, bräuchte man keine ärztlichen Gutachten mehr

Der Entwurf fordert die komplette Abschaffung ärztlicher Gutachten für einen Geschlechterwechsel bei Volljährigen. Konkret müsste niemand mehr bei einem Therapeuten vorstellig werden, um sein Geschlecht zu wechseln und selbstverständlich anschließend in geschlechtsumwandelnde Behandlungen zu gehen. Bisher benötigte man sogar zwei unterschiedliche medizinische Bescheinigungen, um die Ernsthaftigkeit des Vorhabens sicherzustellen.

§2 des neuen Gesetzes soll nun regeln, dass man lediglich den Wunsch äußern muss, das Geschlecht zu wechseln, dass "mit hoher Wahrscheinlichkeit" anzunehmen sein sollte, "dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen oder keinem Geschlecht nicht mehr ändern wird" und dass man eine Beratung in Anspruch genommen hat, dazu gleich mehr. Man muss also nicht 100 Prozent sicher sein, hohe Wahrscheinlichkeit reicht. Nicht klar ist, wie sich geringe, mittelmäßige und hohe Wahrscheinlichkeit klassifizieren lassen, wenn alles nur an einer Aussage des Betroffenen selbst hängt.

Statt der Gutachtenpflicht soll nun ein Netz neuer Beratungsstellen geschaffen werden, wo jene, die einen Geschlechterwechsel anstreben, ein Recht, aber auch eine Pflicht auf Beratung bekommen. Das klingt schön. Solange jedenfalls, bis man sich die Anforderungen an Umfang der Beratung und das Personal dieser Stellen ansieht. 

Im Entwurf heißt es dazu in §5, Absatz 1: "Die Beratung muss je nach Bedarf von einer aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung mit den Besonderheiten der Intergeschlechtlichkeit oder Transgeschlechtlichkeit ausreichend vertrauten Person erfolgen. Im Rahmen der Beratung hat auch eine Aufklärung über die Tragweite einer Entscheidung zur Änderung des Geschlechtseintrags einschließlich möglicher Folgen und Risiken zu erfolgen."

Warum so geizig mit therapeutischem und medizinischem Fachwissen?

Genau wie bei den Gerichtsgutachten für die Kinder fehlt die explizite Formulierung, die medizinische Kenntnisse voraussetzt, stattdessen muss man nur "je nach Bedarf" und "ausreichend" mit der Materie vertraut sein. Warum so geizig mit echtem therapeutischem und medizinischem Fachwissen gerade auch in Bezug auf die gesundheitlichen Folgen nach einer Transition? Auch zum zeitlichen Umfang der Beratung gibt es keine Angaben und auch keinen Hinweis, ob und unter welchen Umständen eine Beratungsstelle die Ausstellung eines Beratungsscheins verweigern könnte.

Es erinnert hier einiges an das System der Beratungspflicht vor Abtreibungen. Jene, die beraten, müssen nicht zwingend Ärzte oder Psychotherapeuten sein, sondern nur eine nicht näher spezifizierte Erfahrung im Thema vorweisen. Die hat jeder persönlich betroffene Aktivist in einer Selbsthilfegruppe. Ob er den nötigen Abstand oder gar Objektivität im Thema hätte, bleibt dahingestellt.

Wer ausreichend Qualifikation und warum beanspruchen kann, soll im Familienministerium entschieden werden. Wie die Familienministerin die Materie betrachtet, wurde an anderer Stelle bereits zitiert, sie hält Fremdeinmischung in die Selbstbestimmung für überflüssig. Es steht zu erwarten, dass sämtliche Lobbyverbände für Trans- und Intergeschlechtlichkeit mit diesem Gesetz und natürlich mit Steuergeld zu Beratungsstellen ausgebaut werden. Welche Neutralität so eine Beratung noch haben kann, und ob sie die Risiken und Nebenwirkungen wirklich vollständig nennt, kann so niemand garantieren.

Die Abschaffung des Erfordernisses, erst einmal drei Jahre in dem neuen Wunschgeschlecht leben zu müssen ist ebenfalls vorgesehen. Bisher war es nötig, das "neue Geschlecht" zu erproben, bevor man operativ vorgeht und schlussendlich auch gesetzlich die Bestätigung des Geschlechterwechsels bekommt. Warum will man künftig auf diese wichtige Erfahrung verzichten, die den Transitionswilligen zum ersten Mal ein reales Erleben des gewünschten Geschlechtes ermöglichte? Künftig soll alles der Devise folgen: Einfach, schnell, ohne Hürde und nach dem subjektiven Wunsch der Patienten, die jetzt gar keine Patienten mehr sein sollen, denn allein diese Bezeichnung stellt ja bereits eine Diskriminierung dar.

Weg zurück ins "alte Geschlecht"

Um die Sache restlos ad absurdum zu führen, soll es laut §7 auch den Weg zurück ins "alte" Geschlecht geben dürfen. Auch dafür braucht es künftig dann ein Gerichtsverfahren, wobei dies als Farce betrachtet werden kann, denn die Richter erhalten die Anweisung, dem Begehren der Transsexuellen auf jeden Fall stattzugeben.

Mit diesem Paragrafen könnte jeder Mensch immer wieder sein Geschlecht hin und her wechseln, sollte dies Gesetz in Kraft treten. Der Geschlechterwechsel muss nur jedes Mal von einem Gericht rechtskräftig entschieden werden. Es gibt keine Begrenzung für "Wiederholungstäter". Es ist nicht auszudenken, was für ein juristisches Chaos bis in alle amtlichen Angelegenheiten hinein alleine dieser §7 anrichten kann, wenn jeder Bundesbürger fortan sein Geschlecht ohne körperliche Anforderungen, ohne Gutachten, sondern einfach nur mit einem Beratungsschein und einer Willensbekundung regelmäßig ändern dürfte.

Eine wesentliche weitere Änderung in diesem Gesetzesentwurf ist, dass man die Belange Intersexueller und Transsexueller zwar mit unterschiedlichen Regelungen bedenkt, sie aber dennoch im selben Gesetz zusammenfasst. Hinzu kommt: Noch viel weniger als für transsexuelle braucht es ein neues Gesetz für intersexuelle Menschen, denn genau für jene wurde erst im Dezember 2018 das "Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" beschlossen. 

Dass nun ein neues Gesetz entstehen soll, dass Intersexualität und Transsexualität unter einem Dach zusammenfasst, macht bis auf das Mittelwort "Sex" auch inhaltlich keinen Sinn, handelt es sich doch medizinisch um zwei völlig unterschiedliche Dinge: Biologisch betrachtet bleibt von der vielfach zitierten "Vielfalt der Geschlechter" am Ende des Tages nur eine erschlagend hohe, statistische Normalität von Mann und Frau übrig, von der es eine einzige biologische Abweichung, eine Anomalie gibt: die Intersexualität. Es gibt keinen Grund in einen gefühlten Diskriminierungsanfall zu verfallen, nur weil eine menschliche Daseinsform nicht der statistischen Norm entspricht und entsprechend auch als Ausnahme oder Anomalie bezeichnet wird. Jeder Chromosomenfehler, jede körperliche oder geistige Fehlentwicklung ist eine nüchterne Abweichung von der statistischen Norm.

Dass es bei der Entwicklung des Menschen im Bauch der Mutter normale Verläufe und auch Komplikationen oder Fehlbildungen gibt, ist Tatsache. Jemand, der nur mit einer Hand auf die Welt kommt, hat eine Behinderung, eine Fehlentwicklung seiner Extremitäten, aber sicher kein neues "Geschlecht der Einarmigen". Auch Geschlechtsorgane können sich, wie alle Organe oder Körperstrukturen, fehlerhaft entwickeln. Manche Menschen sind dadurch unfruchtbar, andere intersexuell. Das ist nicht schön, schon gar nicht für die Betroffenen selbst, aber kein Akt menschlicher Diskriminierung, sondern Willkür der Natur.

Wer den aktuellen Forschungsstand über die Ursachen wissen will, möge sich durch die umfangreiche Fachliteratur über Chromosomen und Hormone lesen, für die gesellschaftliche Debatte ist nur relevant, dass diese biologische Varianz existiert, wenn auch statistisch im absoluten Promillebereich.

Überfällige Errungenschaft für intersexuelle Menschen

Bei der Intersexualität handelt es sich also um Menschen, die faktisch primäre und/oder sekundäre Geschlechtsmerkmale beider Geschlechter aufweisen und bei denen sich selbst medizinisches Fachpersonal schwertut, bei Neugeborenen festzulegen, ob es denn nun ein Mädchen ist oder ein Junge. Dass diese Menschen nicht mehr, wie es früher Standard war, im Kreissaal durch Entscheidung ihrer Eltern oder der Ärzte als Frau oder als Mann definiert werden, und man ihren Körper entsprechend von klein auf mit Hormonen oder gar dem Skalpell passend macht, ohne dass sie selbst als Betroffene jemals mitreden dürfen, ist eine überfällige Errungenschaft.

Man versteht, dass die Lobbyverbände der Intersexuellen hier hart um ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung kämpfen mussten. Nicht selten kam es hier in der Vergangenheit zu irreversiblen Operationen und damit Körperverletzungen, mit denen sie den Rest des Lebens auskommen mussten. Heute lässt man diese Kinder, wie sie sind, und überlässt die Entscheidung darüber, wie sie mit ihrem Körper umgehen wollen, auch ihnen selbst.

Es gibt aber auch jenen Anteil der Intersexuellen, die sich nicht für eine Seite zwischen Mann und Frau entscheiden können und es deswegen auch nicht wollen. Genau für jene, "die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen", hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2017 in einem Urteil vom 10. Oktober dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, eine rechtliche Option zu schaffen.

Es sollte auch für diese Menschen endlich eine rechtliche Möglichkeit geben, eine Geburtsurkunde oder einen Reisepass zu besitzen, in dem sie nicht eine Leerstelle haben, sondern eine eigene, dritte Option. Obwohl in der Presse breit bejubelt wurde, dass jetzt gar der Oberste Gerichtshof endlich das "Dritte Geschlecht" anerkannt habe, war das mitnichten der Fall. Man hat entschieden, dass es eine dritte Eintragungsform geben muss, weil es bisher nur die Option männlich, weiblich oder eben nichts gab. Das sei diskriminierend, entschied das Gericht völlig korrekt, denn diese Menschen sind ja nicht nichts, sondern einfach anders.

Seit Dezember 2018 kann also laut §22, Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG), bei "Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" im Geburtsregister der Geschlechtseintrag "divers" vorgenommen werden, wenn, so das Gesetz, das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden "kann". Ganz im Gegensatz zu den wenigen Intersexuellen, lassen sich Transsexuelle aber sehr wohl eindeutig einem Geschlecht zuordnen.

Rechtslage für Intersexuelle ausreichend geklärt

Stand heute ist bereits die Rechtslage für Intersexuelle völlig und ausreichend geklärt. Es besteht kein Grund, erneut ein Gesetz für sie zu verabschieden, oder die Regelungen, die sie betreffen juristisch woanders anzusiedeln, als es bisher der Fall ist. Hoch interessant ist, dass der neue Gesetzesentwurf bei Intersexuellen sehr wohl laut geplantem §1, Absatz 4 auch weiterhin auf ein ärztliches Attest beharrt, während man für die Transsexuellen im selben Gesetz die Notwendigkeit einer ärztlichen Attestierung explizit abschafft und auf die Selbstbestimmung pocht.

Transsexuelle brauchen eine Beratung

Intersexuelle wiederum brauchen keine Beratung, Transsexuelle schon. Intersexuelle sind biologisch ambivalent, Transsexuelle sind eindeutig Männer oder Frauen. Transsexuelle müssen ihren Antrag vor Gericht vortragen, Intersexuelle müssen nur mit Attest zum Standesamt. Logisch ist diese Ungleichbehandlung von Intersexuellen und Transsexuellen nicht. Wieso darf der eine "selbstbestimmt" entscheiden und der andere nicht? Wieso muss der eine sein Anderssein nachweisen, während der andere es im Zweifel frei erfinden, weil subjektiv befinden kann?  Sowohl inhaltlich als auch in den Verfahren fasst dieser Entwurf zusammen, was nicht zusammen gehört. Schlussendlich muss noch der geplante §9, Absatz 1 erwähnt werden, wo ein "Offenbarungsverbot" für Dritte beschlossen werden soll. Demnach soll es niemandem erlaubt sein, die frühere Geschlechtszugehörigkeit oder frühere Vornamen der transsexuellen Person zu offenbaren oder auszuforschen. Es soll also zur Straftat werden, eine transsexuelle Person auch als solche zu bezeichnen. Das Wissen um ihre Geschlechtsumwandlung darf dann nicht mehr kundgetan werden. Es führt zu einer amtlich dokumentierten Lüge: eine Frau, die biologisch ein Mann ist, darf dann nicht mehr als Mann oder ehemals Mann bezeichnet werden. Wir dokumentieren die Unwahrheit und werden verpflichtet, darüber zu schweigen.

Frauenförderung wird ad absurdum geführt

Wer jedes objektive Kriterium zur Bestimmung von Geschlechtern gesetzlich abschafft, führt im Übrigen vor allem die politische Frauenförderung ad absurdum, weil dann niemand mehr die echten Frauen von jenen unterscheiden darf, die faktisch Männer sind, aber auf dem Papier eine Frau. Natürlich geschieht das alles nur im Namen der Toleranz aber sicher nicht im Namen der Gerechtigkeit.

Wer dieses Gesetz als Abgeordneter unterstützt, sabotiert die Errungenschaften von 100 Jahren weiblicher Emanzipation, vor allem aber öffnet man das Tor zu einer Destabilisierung der Geschlechterordnung, zu Diskriminierung von natürlichen Frauen und Männern, zum Verlust von Schutzräumen, gerade für Frauen, zu Rechtsunsicherheiten, zum Verlust des Fairplay im Sport und auch zur Beschneidung des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit. Das mag für manche Lobbygruppen ein erstrebenswerter gesellschaftlicher Zustand sein.  Es sollte aber niemand, der in politischer Verantwortung steht, sagen können, man habe das nicht kommen sehen.

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