Bayreuth
Corona

Stadt veranstaltet Kinder-Impftag: "Rot im Kalender anstreichen"

Auch Kinder können sich jetzt in Bayreuth impfen lassen. Diesen Samstag wird das Biontech-Vakzin an Zwölf- bis 17-Jährige verimpft.
Foto: pixabay_kfuhlert

"Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren können sich den 17. Juli 2021 in Bayreuth rot im Kalender anstreichen." Grund: An diesem Samstag werde es an der Johannes-Kepler-Realschule (Adolf-Wächter-Straße 8) eine "besondere Impfaktion" für eben diese Altersgruppe geben. Geimpft wird im Zeitraum von 08:00 bis 15:00 Uhr mit dem BioNTech-Vakzin. Das teilt das Landratsamt Bayreuth mit.

Wichtig: Die Kinder und Jugendlichen seien verpflichtet, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zur Impfung zu erscheinen. Dieser Erziehungsberechtigte müsse– ebenso wie der Impfling – einen Lichtbildausweis mitbringen. Die Kinder und Jugendlichen müssten zudem ihren Impfpass bei sich tragen; ein eigener Kugelschreiber wird empfohlen.

"Gerne kann auch ein vom Kinder- oder Hausarzt bereits unterschriebenes Aufklärungsmerkblatt mRNA-Impfstoff mitgebracht werden. In jedem Fall werden Kinderärzte im Impfzentrum vor Ort sein, um den Impftag zu begleiten", so die Behörde. 

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Kinder-Impftag sei eine Registrierung über die Online-Plattform BayIMCO (https://impfzentren.bayern/). Die Terminvergabe erfolge ausschließlich über die Impf-Hotline, die montags bis freitags von 08:00 bis 13:30 Uhr unter der 0921/728-700 zu erreichen ist. Anmelden könnten sich hierfür Kinder und Jugendliche aus Stadt und Landkreis Bayreuth.

Für diejenigen, die sich am 17. Juli impfen lassen möchten, ist auch schon die Zweitimpfung terminiert. Diese findet am 28. August 2021 statt. Der Einsatz von Comirnaty/BioNTech bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren ohne Vorerkrankungen werde derzeit von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht allgemein empfohlen, sei aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder des Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten möglich.