Selbstbestimmungsgesetz : Mit Recht zum Geschlechtswechsel?
Nach der Sommerpause wird der Bundestag darüber entscheiden, ob das bisherige Transsexuellen- durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird. Die Chancen dafür stehen gut: Das Vorhaben ist ein gesellschaftspolitisches Prestigeprojekt der Ampelregierung. Schon im Koalitionsvertrag war es enthalten, vor wenigen Wochen konkretisierten Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) das Vorhaben in einem Eckpunktepapier. Ein Geschlechtswechsel im Personenregister soll demnach künftig ohne Gerichtsverfahren und Sachverständigengutachten möglich sein. Medizinische Begutachtungen sind nur noch dann vorgesehen, wenn es um körperliche Veränderungen geht.
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